Full text: Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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Nachdem durch Gesetz vom 24. Juni 1902 eine 
bundesstaatliche Kontrolle der elektrischen Anlagen ein 
geführt worden war, wurde nach längeren Verhand 
lungen mit dem S. E. V. das Starkstrominspektorat 
mit der Ausübung dieser Kontrolle betraut, zunächst 
für 3 Jahre. Nach Ablauf der 3 Jahre wurde das Ab 
kommen um weitere 3 Jahre Verlängert. Das Beamten 
personal des Inspektorats besteht aus einem Ober 
ingenieur, mehreren Inspektoren und Hülfsinspektoren. 
Seine Aufgaben sind dreierlei Art: 
a. Regelmässige periodische Inspektionen „ganzer“ 
Elektrizitäts - Werke. Diese Werke müssen Mit 
glieder des S. E. V. sein und haben eine ent 
sprechende Gebühr zu entrichten. 
b. Regelmässige Inspektionen von „Einzelanlagen“ — 
inbegriffen sogen. Hausinstallationen Privater — 
gegen besondere jährliche Abonnementsgebühren. 
c. Neuerdings einheitliche Inspektionen der Werke 
auf Grund des Starkstromgesetzes, insbesondere 
bei Neuanlagen von Elektrizitäts-Werken. Diese 
Inspektion ist für die Inspizierten unentgeltlich — 
lediglich mit Rüge dessen, was gegen die gesetz 
lichen Vorschriften verstösst.*) 
Umstehende Tabelle gibt einen Ueberblick über 
die Tätigkeit des Starkstrominspektorats in den letzten 
Jahren (nach dem Jahresbericht der Aufsichtskommission 
der Technischen Prüfanstalten des S. E. V. für das Jahr 
1903/04). 
*) Vgl. die Statuten und Jahresberichte des S. E. V., Organi' 
sations-Regulativ der Technischen Prüfanstalten und Notice sur les In' 
stitutions de contröle de l’association suisse des electriciens, Zürich.
	        
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