Full text: Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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Bundesrat wird die Bewilligung erteilen, insofern und 
insoweit die Wasserkraft nicht im Inlande Verwendung 
findet oder deren Verwertung ins Ausland nicht in 
ländischen Interessen zuwiderläuft. Die Bewilligung 
wird auf eine bestimmte Dauer erteilt, welche nicht 
mehr als zwanzig Jahre beträgt, und kann auf Antrag 
des Inhabers ein oder mehrere Male abgeändert oder 
erneuert werden. Jede Bewilligung kann vom Bundes 
rat während ihrer Dauer jederzeit gegen Entschädigung 
widerrufen werden. Für die Feststellung der Ent 
schädigung ist im Streitfall das Bundesgericht zuständig. 
Die Steuerhoheit und die Wasserrechtsgesetzgebung der 
Kantone bleiben, innert der Schranken der Bundes 
verfassung und dieses Bundesbeschlusses, gewahrt. 
Dieser Bundesbeschluss soll nach dem Anträge des 
Bundesrats als dringlich erklärt werden und sofort in 
Kraft treten.“ 
Ist man also nicht so weit gegangen, wie es die 
Gesellschaft „Freiland“ wünschte, nämlich die Aus 
nützung der Wasserkräfte zu einem Staatsmonopol zu 
erklären, so ist doch erreicht worden, dass ein Abschluss 
der Energie ins Ausland nunmehr nur unter erschweren 
den Umständen möglich ist.*) 
In den letzten Jahren beschäftigte man sich im be 
nachbarten Baden mit der Ausarbeitung eines Kosten 
planes über die Schiffahrt aui dem Oberrhein sowie 
deren Nutzbarmachung und Ausgestaltung bis Konstanz. 
Welche Vorteile der Lösung dieses Projektes auch .für 
die Schweiz entspringen werden, lässt sich noch nicht 
völlig ermessen. Zu wünschen wäre aber, dass es bald 
zur Ausführung gelange. 
*) Vgl. Beitrag zur Verstaatlichung der Wasserkräfte in der 
Schweiz von A. Reilstab, Zürich.
	        
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