Full text : Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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Bundesrat  wird  die  Bewilligung  erteilen,  insofern  und
insoweit  die  Wasserkraft  nicht  im  Inlande  Verwendung
findet  oder  deren  Verwertung  ins  Ausland  nicht  inländischen ­
  Interessen  zuwiderläuft.  Die  Bewilligung
wird  auf  eine  bestimmte  Dauer  erteilt,  welche  nicht
mehr  als  zwanzig  Jahre  beträgt,  und  kann  auf  Antrag
des  Inhabers  ein  oder  mehrere  Male  abgeändert  oder
erneuert  werden.  Jede  Bewilligung  kann  vom  Bundesrat ­
  während  ihrer  Dauer  jederzeit  gegen  Entschädigung
widerrufen  werden.  Für  die  Feststellung  der  Entschädigung ­
  ist  im  Streitfall  das  Bundesgericht  zuständig.
Die  Steuerhoheit  und  die  Wasserrechtsgesetzgebung  der
Kantone  bleiben,  innert  der  Schranken  der  Bundesverfassung ­
  und  dieses  Bundesbeschlusses,  gewahrt.
Dieser  Bundesbeschluss  soll  nach  dem  Anträge  des
Bundesrats  als  dringlich  erklärt  werden  und  sofort  in
Kraft  treten.“
Ist  man  also  nicht  so  weit  gegangen,  wie  es  die
Gesellschaft  „Freiland“  wünschte,  nämlich  die  Ausnützung ­
  der  Wasserkräfte  zu  einem  Staatsmonopol  zu
erklären,  so  ist  doch  erreicht  worden,  dass  ein  Abschluss
der  Energie  ins  Ausland  nunmehr  nur  unter  erschwerenden ­
  Umständen  möglich  ist.*)
In  den  letzten  Jahren  beschäftigte  man  sich  im  benachbarten ­
  Baden  mit  der  Ausarbeitung  eines  Kostenplanes ­
  über  die  Schiffahrt  aui  dem  Oberrhein  sowie
deren  Nutzbarmachung  und  Ausgestaltung  bis  Konstanz.
Welche  Vorteile  der  Lösung  dieses  Projektes  auch  .für
die  Schweiz  entspringen  werden,  lässt  sich  noch  nicht
völlig  ermessen.  Zu  wünschen  wäre  aber,  dass  es  bald
zur  Ausführung  gelange.
*)  Vgl.  Beitrag  zur  Verstaatlichung  der  Wasserkräfte  in  der
Schweiz  von  A.  Reilstab,  Zürich.
            
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