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technische Verein“ sich mit dieser Frage zu beschäftigen.
Im Jahre 1895 waren die Vorarbeiten soweit gediehen,
dass man an die Aufstellung von Sicherheitsvorschriften
über Bau und Betrieb elektrischer Starkstromanlagen
gehen konnte. In 51 Artikeln beschäftigt sich das Reg
lement vom Jahre 1896 mit der Anlage von Leitungen,
insbesondere mit elektrischen Beleuchtungsanlagen in
Wohnhäusern. Der Bundesrat erliess alsdann im Jahre
1899 „Allgemeine Vorschriften über elektrische Anlagen
und die Herstellung von Stromführungen der elektrischen
Bahnen“. Durch Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 wurde
eine eidgenössische Kontrolle der Stark- und Schwach
stromanlagen eingeführt, mit deren Ausübung man nach
längeren Verhandlungen das Starkstrominspektorat des
schweizer, elektrotechnischen Vereins betraute. Am
1. Februar 1903 begann die Tätigkeit dieses Instituts,
dessen Geschäfte für die Westschweiz und den Kanton
Waadt durch ein Filialbureau in Lausanne versehen
werden. Das Inspektorat inspiziert regelmässig und
periodisch Einzel-Anlagen, Elektrizitätswerke und Haus
installationen, erstattet über deren Befund Berichte und
gibt auf besonderen Wunsch ausführliche Mitteilungen
darüber, wie Um- und Neubauten zu bewerkstelligen
sind; es prüft ferner die ihm zuzustellenden Planvor
lagen, nimmt die „nötigen Besichtigungen an'AOrt und
Stelle, vor der Genehmigung der Vorlagen undnach der
Ausführung der Anlagen vor, und führt auch, wo es an
gezeigt erscheint, Inspektionen von bestehenden Anlagen
aus.“ — Ferner fällt die „Begutachtung von Expropriations
begehren“ in seinen Aufgabenkreis.*)
) Nach Jahresberichten der Technischen Prüfanstalten 1900/4 ff.