Full text: Die wirtschaftliche Entwicklung und Lage der Elektrotechnik in der Schweiz

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technische Verein“ sich mit dieser Frage zu beschäftigen. 
Im Jahre 1895 waren die Vorarbeiten soweit gediehen, 
dass man an die Aufstellung von Sicherheitsvorschriften 
über Bau und Betrieb elektrischer Starkstromanlagen 
gehen konnte. In 51 Artikeln beschäftigt sich das Reg 
lement vom Jahre 1896 mit der Anlage von Leitungen, 
insbesondere mit elektrischen Beleuchtungsanlagen in 
Wohnhäusern. Der Bundesrat erliess alsdann im Jahre 
1899 „Allgemeine Vorschriften über elektrische Anlagen 
und die Herstellung von Stromführungen der elektrischen 
Bahnen“. Durch Bundesgesetz vom 24. Juni 1902 wurde 
eine eidgenössische Kontrolle der Stark- und Schwach 
stromanlagen eingeführt, mit deren Ausübung man nach 
längeren Verhandlungen das Starkstrominspektorat des 
schweizer, elektrotechnischen Vereins betraute. Am 
1. Februar 1903 begann die Tätigkeit dieses Instituts, 
dessen Geschäfte für die Westschweiz und den Kanton 
Waadt durch ein Filialbureau in Lausanne versehen 
werden. Das Inspektorat inspiziert regelmässig und 
periodisch Einzel-Anlagen, Elektrizitätswerke und Haus 
installationen, erstattet über deren Befund Berichte und 
gibt auf besonderen Wunsch ausführliche Mitteilungen 
darüber, wie Um- und Neubauten zu bewerkstelligen 
sind; es prüft ferner die ihm zuzustellenden Planvor 
lagen, nimmt die „nötigen Besichtigungen an'AOrt und 
Stelle, vor der Genehmigung der Vorlagen undnach der 
Ausführung der Anlagen vor, und führt auch, wo es an 
gezeigt erscheint, Inspektionen von bestehenden Anlagen 
aus.“ — Ferner fällt die „Begutachtung von Expropriations 
begehren“ in seinen Aufgabenkreis.*) 
) Nach Jahresberichten der Technischen Prüfanstalten 1900/4 ff.
	        
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