Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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in  doppelter  Weise,  indem  seine  eigene  Wirtschaft  einerseits  in  bedrängte
Lage  gerät,  andererseits  aber  seine  Arbeitskraft  unterschätzt  wird  und
mit  niedrigeren  Ernteanteilen  entlohnt  wird.  Es  wäre  ein  Irrtum,  zu
meinen,  der  Naturallohn  —  in  der  Form  der  Ernteanteile  —•  werde
infolge  der  guten  patriarchalischen  Beziehungen  zwischen  dem  Gutsherrn
und  dem  Bauern  beibehalten.  Die  Zeit  solcher  Verhältnisse  ist  schon
längst  vorbei.  Der  Gutsherr  ist  zu  einem  gewöhnlichen  Arbeitgeber
geworden,  und  beite  Seiten  werden  in  ihren  Beziehungen  nur  von  einfachen, ­
  egoistischen  Motiven,  von  dem  Streben  nach  möglichst  grossem
Gewinn  geleitet.  Der  Naturallohn  besteht  jetzt  nicht  infolge  der  angeblichen ­
  patriarchalischen  Verhältnisse  zwischen  den  Gutsherren  und
den  Bauern,  sondern  trotz  des  Aufhörens  derselben.
Dadurch  erhalten  die  Beziehungen  zwischen  Gutsherren  und  Arbeitern
einen  unangenehmen,  manchmal  abstossenden  Charakter.  Jede  der  beiden
Seiten  sucht  möglichst  mehr  als  das  Festgesetzte  zu  erhalten.  Da  die
Entlohnung  sofort  nach  der  Beendigung  der  Arbeit  in  Schobern  oder  in
Garben  auf  dem  Felde  selbst  geschieht,  so  sucht  jede  Partei  diese
Garben  resp.  Schober  für  sich  möglichst  vorteilhaft  zu  gestalten.  So  z.  B.
beim  Aufsetzen  auf  Haufen  stellt  der  Arbeiter  die  grösseren  Garben  nach
oben,  die  kleineren  nach  unten,  sodass,  da  der  Arbeitgeber  die  oberen
Garben  dem  Arbeiter  abgibt,  der  Arbeiter  die  besseren  Garben  bekommt.
Manchmal  aber  kommt  es  auch  vor,  dass  der  Arbeitgeber  in  der  Abwesenheit ­
  des  Bauern  die  schwereren  Garben  unter  die  leichteren  stellt.
Es  kommt  daher  sehr  oft  zu  grossen  Streitigkeiten  und  Missverständnissen.
Es  ist  nur  der  Landhunger  des  neurussischen,  grundbesitzenden
Bauern  und  die  routinemässige  Bewirtschaftung  der  gutsherrlichen  Wirtschaft, ­
  die  das  Bestehen  des  Naturallohnes  in  Form  von  Ernteanteilen
trotz  des  Eindringens  der  Geldwirtschaft  ermöglichen.  Weder  der  bäuerliche
Gross-  oder  Mittelgrundbesitzer,  noch  .der  besitzlose  Proletarier  hat  es
nötig,  sich  für  Naturallohn  zu  verdingen.  Es  sind  nur  die  Kleinbesitzer, ­
  die  ihre  Wirtschaft  zu  unterstützen  haben,  die  mit  Ernteanteilen ­
  entlohnt  werden.  Aber  auch  der  Naturallohn  macht  den  stetig
schwankenden  Zustand  ihrer  Wirtschaft  unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen ­
  in  Neurussland  nicht  sicherer  und  besser.  —
II.
Die  zweite  Form  des  Naturallohnes  besteht  in  der  Fiergabe  von
Land.  Entweder  gibt  man  den  einheimischen  Bauern  ein  Landstück
zur  Ackerbestellung,  oder  man  überlässt  ihnen  das  Recht,  ihr  Vieh  auf
den  Ländereien  des  Gutsherrn  zu  weiden,
            
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