90
in doppelter Weise, indem seine eigene Wirtschaft einerseits in bedrängte
Lage gerät, andererseits aber seine Arbeitskraft unterschätzt wird und
mit niedrigeren Ernteanteilen entlohnt wird. Es wäre ein Irrtum, zu
meinen, der Naturallohn — in der Form der Ernteanteile —• werde
infolge der guten patriarchalischen Beziehungen zwischen dem Gutsherrn
und dem Bauern beibehalten. Die Zeit solcher Verhältnisse ist schon
längst vorbei. Der Gutsherr ist zu einem gewöhnlichen Arbeitgeber
geworden, und beite Seiten werden in ihren Beziehungen nur von einfachen,
egoistischen Motiven, von dem Streben nach möglichst grossem
Gewinn geleitet. Der Naturallohn besteht jetzt nicht infolge der angeblichen
patriarchalischen Verhältnisse zwischen den Gutsherren und
den Bauern, sondern trotz des Aufhörens derselben.
Dadurch erhalten die Beziehungen zwischen Gutsherren und Arbeitern
einen unangenehmen, manchmal abstossenden Charakter. Jede der beiden
Seiten sucht möglichst mehr als das Festgesetzte zu erhalten. Da die
Entlohnung sofort nach der Beendigung der Arbeit in Schobern oder in
Garben auf dem Felde selbst geschieht, so sucht jede Partei diese
Garben resp. Schober für sich möglichst vorteilhaft zu gestalten. So z. B.
beim Aufsetzen auf Haufen stellt der Arbeiter die grösseren Garben nach
oben, die kleineren nach unten, sodass, da der Arbeitgeber die oberen
Garben dem Arbeiter abgibt, der Arbeiter die besseren Garben bekommt.
Manchmal aber kommt es auch vor, dass der Arbeitgeber in der Abwesenheit
des Bauern die schwereren Garben unter die leichteren stellt.
Es kommt daher sehr oft zu grossen Streitigkeiten und Missverständnissen.
Es ist nur der Landhunger des neurussischen, grundbesitzenden
Bauern und die routinemässige Bewirtschaftung der gutsherrlichen Wirtschaft,
die das Bestehen des Naturallohnes in Form von Ernteanteilen
trotz des Eindringens der Geldwirtschaft ermöglichen. Weder der bäuerliche
Gross- oder Mittelgrundbesitzer, noch .der besitzlose Proletarier hat es
nötig, sich für Naturallohn zu verdingen. Es sind nur die Kleinbesitzer,
die ihre Wirtschaft zu unterstützen haben, die mit Ernteanteilen
entlohnt werden. Aber auch der Naturallohn macht den stetig
schwankenden Zustand ihrer Wirtschaft unter den gegenwärtigen Verhältnissen
in Neurussland nicht sicherer und besser. —
II.
Die zweite Form des Naturallohnes besteht in der Fiergabe von
Land. Entweder gibt man den einheimischen Bauern ein Landstück
zur Ackerbestellung, oder man überlässt ihnen das Recht, ihr Vieh auf
den Ländereien des Gutsherrn zu weiden,