Object: Handbuch der vergleichenden Statistik der Völkerzustands- und Staatenkunde

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GROSSBRITANIEN — Finanzen (Budget). 
Der Budgetentwurf, welchen der Kanzler der Schatzkammer am 
7. März 1854 für das bis 1. April 1855 reichende Rechnungsjahr vor 
schlug, enthielt folgende Hauptpositionen: 
Einnahmen. 
Zölle Pf. 20’175,000 
Accise » 14’595,000 
Stempel » 7*090,000 
Directe Steuern (assessed taxes) » 3*015,000 
Einkommen-Steuer, gewöhnliche ...... » 6*275,000 
Post ' 1*200,000 
Domänen .......... * 259,000 
Verschiedene Einnahmen « 740,000 
Gewöhnliche Einnahmen Pf. 53*349,000 
Erhöhung der Einkommensteuer z. Deckung der Kriegsbedürfnisse « 3*307,000 
Oesammteinnahme Pf. 56*656,000 
Ausgaben. 
Fundirte Schuld ......... Pf. 27,000,000 
Unfundirte (schwebende) Schuld ...... » 546,000 
Consolidirte Fonds (Ausgaben für Civilverwaltung, .Justiz etc.) « 2*460,000 
Armee (Infanterie und Cavallerie) ..... ^ 6*857,000 
Marine .......... * 7*488,000 
Feldzeugamt {Ordnance, Artillerie, Genie) .... # 3*846,000 
Commissariat ......... < 645,000 
Verschiedenes (Miscellaneous supplies) ..... » 4*775,000 
Miliz = 530,000 
Expedition nach dem Oriente ...... » 1*250,000 
Paketbootendienst ........ # 792,000 
Zusammen Pf. 56*189,000 
Während nun aber danach ein Ueberschuss von fast einer halben 
Mill. Pf. (12 Mill. Frkn.) in Aussicht stand, forderte der Minister 
bereits schon am 9. Mai weitere 6 Mill. Pf. für Kriegsbedürfnisse. 
Er erhielt die Genehmigung des Parlaments nicht nur hiezu, sondern 
auch die Zustimmung zu dem Plane, die sämmtlichen Kosten des Krieges 
nicht durch Anlehen, sondern ausschliesslich durch Steuererhöhung 
zu decken. Vor Allem ward Erhöhung der Einkommensteuer (Income 
tax) beschlossen. Vom Pf. Sterl. waren bisher 7 Den. erhoben worden; 
die Auflage ward für das ganze Jahr (nicht blos für die ersten sechs 
Monate, wie der Budgetentwurf besagt hatte) verdoppelt, d. h. auf 
5®Vioo Pi'oz. vom Einkommen erhöht. Mit einer Erhöhung auf 8 Proz., 
glaubte der Minister, würden sich alle Kriegsausgaben decken lassen; 
allein er schlug dies nicht vor, weil er fürchtete, durch zu hohe 
Steigerung das neue Besteuerungsprinzip überhaupt zu gefährden, zu 
mal er auch die Einführung einer Erbschaftssteuer veranlasst hatte. 
Daher wurden folgende weitere Bestcuorungsmassregeln beschlossen : 
Auflage auf die Spirituosen .... Pf. 450,000 
Î ? Zucker ...... « 700,000 
Í Í Malz ' 2*450,000 
Hiezu die erwähnte Erhöhung der Einkommensteuer « 3*250,000 
Gesammtsteuererhöhung Pf. 6*850,000 
(Die bisher schon 5 Mill. Pf. ertragende Malzsteuer v/urde von 
2 Shill. 8 Yg Den. auf 4 Shill, erhöht.)
	        
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