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GROSSBRITANIEN — Finanzen (Budget).
Der Budgetentwurf, welchen der Kanzler der Schatzkammer am
7. März 1854 für das bis 1. April 1855 reichende Rechnungsjahr vor
schlug, enthielt folgende Hauptpositionen:
Einnahmen.
Zölle Pf. 20’175,000
Accise » 14’595,000
Stempel » 7*090,000
Directe Steuern (assessed taxes) » 3*015,000
Einkommen-Steuer, gewöhnliche ...... » 6*275,000
Post ' 1*200,000
Domänen .......... * 259,000
Verschiedene Einnahmen « 740,000
Gewöhnliche Einnahmen Pf. 53*349,000
Erhöhung der Einkommensteuer z. Deckung der Kriegsbedürfnisse « 3*307,000
Oesammteinnahme Pf. 56*656,000
Ausgaben.
Fundirte Schuld ......... Pf. 27,000,000
Unfundirte (schwebende) Schuld ...... » 546,000
Consolidirte Fonds (Ausgaben für Civilverwaltung, .Justiz etc.) « 2*460,000
Armee (Infanterie und Cavallerie) ..... ^ 6*857,000
Marine .......... * 7*488,000
Feldzeugamt {Ordnance, Artillerie, Genie) .... # 3*846,000
Commissariat ......... < 645,000
Verschiedenes (Miscellaneous supplies) ..... » 4*775,000
Miliz = 530,000
Expedition nach dem Oriente ...... » 1*250,000
Paketbootendienst ........ # 792,000
Zusammen Pf. 56*189,000
Während nun aber danach ein Ueberschuss von fast einer halben
Mill. Pf. (12 Mill. Frkn.) in Aussicht stand, forderte der Minister
bereits schon am 9. Mai weitere 6 Mill. Pf. für Kriegsbedürfnisse.
Er erhielt die Genehmigung des Parlaments nicht nur hiezu, sondern
auch die Zustimmung zu dem Plane, die sämmtlichen Kosten des Krieges
nicht durch Anlehen, sondern ausschliesslich durch Steuererhöhung
zu decken. Vor Allem ward Erhöhung der Einkommensteuer (Income
tax) beschlossen. Vom Pf. Sterl. waren bisher 7 Den. erhoben worden;
die Auflage ward für das ganze Jahr (nicht blos für die ersten sechs
Monate, wie der Budgetentwurf besagt hatte) verdoppelt, d. h. auf
5®Vioo Pi'oz. vom Einkommen erhöht. Mit einer Erhöhung auf 8 Proz.,
glaubte der Minister, würden sich alle Kriegsausgaben decken lassen;
allein er schlug dies nicht vor, weil er fürchtete, durch zu hohe
Steigerung das neue Besteuerungsprinzip überhaupt zu gefährden, zu
mal er auch die Einführung einer Erbschaftssteuer veranlasst hatte.
Daher wurden folgende weitere Bestcuorungsmassregeln beschlossen :
Auflage auf die Spirituosen .... Pf. 450,000
Î ? Zucker ...... « 700,000
Í Í Malz ' 2*450,000
Hiezu die erwähnte Erhöhung der Einkommensteuer « 3*250,000
Gesammtsteuererhöhung Pf. 6*850,000
(Die bisher schon 5 Mill. Pf. ertragende Malzsteuer v/urde von
2 Shill. 8 Yg Den. auf 4 Shill, erhöht.)