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welche Faktoren die Differenz in der Lohnhöhe je nach den verschiedenen
Gouvernements resp. verschiedenen Kreisen im Gouv. Cherson hervorrufen.
Jetzt verlassen wir vorläufig die Erörterung über Tagelöhne, um
zu den anderen Arten der Arbeitslöhne und zwar zunächst zum Akkordlohn
überzugehen.
III. Akkordlohn.
Die Angaben, die den Akkordlohn betreffen, zeichnen sich durch
entschieden grössere Lückenhaftigkeit aus, als die über den Tagelohn.
Am ausführlichsten sind die Angaben der Gouverneurberichte. Wir
erachteten es aber für unmöglich, uns dieser Angaben zu bedienen;
1. stellen sie sich nur als Durchschnittsangaben dar und 2. sind sie
ebenso unzuverlässig wie jene des Ackerbauministeriums, da sie Durchschnittslohnsätze
für verschiedene Arbeiten, verschiedene Arbeiterkategorien
und verschiedene Jahreszeiten berechnen. Dies ist aber bezüglich
des Akkordlohnes noch weniger statthaft, als bezüglich des Tagelohnes.
Die Akkordarbeiten sind so differenziert und mannigfaltig, dass eine Durchschnittsberechnung
nichts beweisen kann. Die Angaben des Ackerbauministeriums
sind überaus lückenhaft und manchmal ganz unbestimmt
gehalten. Ausführlicher sind die Akkordlohnsätze für die II. und III. Arbeitsperiode
gehalten, während die für die I. vollständig fehlen. Vereinzelte
Mitteilungen für die I. Periode beziehen sich auf die 80er Jahre und auf
das Jahr 1895. Aus den Angaben bezüglich der anderen Feldarbeiten
waren wir in der Lage, die Durchschnittssätze nur für die Heumahd und
das Einbringen des Heues und das des Getreides zu bestimmen. Eine
solche Lückenhaftigkeit und Ungenauigkeit der Quellen über die Akkordlohnsätze
lässt sich aus dein Wesen des Akkordlohnes in Neurussland
erklären. Die Entlohnung für Heuerntearbeiten findet sowohl in den 80er
Jahren als auch in vielen Fällen noch heute mit Anteilen am Heuernteertrage
statt. Ausserdem werden in den 80er Jahren als Zuschlag
Naturalien geliefert, wie z. B. Mehl, Fische u. dgl.
Gegenwärtig bedient man sich des Akkordlohnes während der Getreideerntearbeiten,
infolge zunehmender Verwendung landwirtschaftlicher
Maschinen, bedeutend weniger als vor 20—25 Jahren. Der Akkordlohn
bleibt also hauptsächlich für die Heumahd und die Bestellarbeiten und
damit lässt sich der Umstand erklären, dass systematische und mehr
oder weniger ausführliche Angaben über den Akkordlohn für Getreideerntearbeiten
nur bis zum Jahre 1895 vorliegen. In Anbetracht dessen
haben wir es für zweckmässig erachtet, Angaben für alle sechs Kreise
des Gouv. Cherson für die Zeitperiode von 1893—1903 anzuführen.