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!) a. a. O. S. 19.
2) a. a. O. S. 72, 76.
Vorschrift auf die privaten Versicherungsgesellschaften auszudehnen,
wiederholt gemacht, wobei die Autoren nur hinsichtlich
des Vermögensteiles dieser Gesellschaften, der für Staatspapierkäufe
verwendet werden soll, in ihren Meinungen auseinandergehen.
Allgemein scheint man neuerdings zu der Überzeugunggekommen
zu sein, daß von einer 25°/oigen Staatspapieranlage
bei den privaten Versicherungsgesellschaften nicht die Rede
(sein darf, daß sie vielmehr keineswegs höher, als die öffentlichen!
Sparkassen zu Zwangskäufen herangezogen werden können.
Einen solchen Standpunkt vertritt z. B.Schwar z. 1 ) Er begründet
ihn durch den Hinweis, daß „es sich hier zwar um vom Staate
beaufsichtigte, aber im übrigen reine Erwerbsgesellschaften
handle“. Ihm erscheint daher die Beschränkung des Anlagezwanges
auf lOo/o ausreichend, namentlich wenn dieser Prozentsatz
lediglich nach der Prämienreserve, statt nach dem Gesamtvermögen
bemessen wird. Auch von Dombois 2 ) meint,
wenn die Sparkassen und Versicherungsgesellschaften sich nicht
freiwillig dazu entschließen könnten, im eigenen, wohlverstandenen
Interesse einen angemessenen Teil ihrer Bestände in
Staatspapiejren anzulegen, so werde ein in mäßigen Grenzen zu
| haltender staatlicher Zwang nicht entbehrt werden können. Was
das Maß der Heranziehung angeht, so bemerkt von Dombois,
man werde die privaten Versicherungsgesellschaften nidhlt
ohne weiteres den öffentlich-rechtlichen, privilegierten Versicherungsanstalten
gleichstellen können und auch die volkswirtschaftliche
Bedeutung der Lebensversicherung lasse eine
gewisse Zurückhaltung geboten erscheinen, damit eine Verteuerung
der Prämien möglichst vermieden werde. Für die
Sicherung der Liquidität und die berechtigten Ansprüche des
Staatskredits werde es genügen, wenn die Versicherungsgesellschaften
verpflichtet würden, etwa 10 bis 15o/o des Vermögens
in Reichs- und Staatspapieren anzulegen und bis zur Erreichung
dieses Besitzstandes etwa 15 bis 20o/o des Vermögenszuwachses
zur Erwerbung dieser Werte zu verwenden.