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Die niedrigsten Monatslohnsätze fallen in den meisten Fällen auf
das Jahr 1899, die Löhne des Vollarbeiters auch auf das Jahr 1893,
dagegen fallen die höchsten Monatslohnsätze für alle Kategorien der
Arbeiter mit Ausnahme von zwei Monaten auf das Jahr 1903. Vergleicht
man die Schwankungen der Monatslöhne je nach den verschiedenen
Jahren mit denen der Tagelöhne, so ergibt sich, dass die ersten weit
hinter den Schwankungen der Tagelöhne zurückstehen. Um eine volle
Charakteristik der Monatslöhne zu geben, ist diese hier noch mit den
Fristlöhnen zu vergleichen. Zu diesem Zwecke rechnen wir die Summe
der für die betreffende Frist bezahlten Monatslöhne zusammen und ver
gleichen diese mit den Fristlohnsätzen für die betreffenden Zeiträume auf
Grund der Tabellen LXXIII und LXX1V.
Da wir nicht im Stande sind, die durchschnittlichen Fristlöhne für
das Jahrzehnt 1893—1903 anzugeben, so wollen wir diese mit den
Monatslöhnen in zwei einzelnen Jahren 1899 und 1903 vergleichen, von
denen das Jahr 1899 durch eine ungeheure Missernte, dagegen das
Jahr 1903 durch eine gute Ernte sich kennzeichneten. Vor allem ergibt
sich aus der Tabelle LXXX, dass im Jahre 1899, d. i. im Jahre der
Missernte, die Fristlöhne bedeutend höher stehen, als die Summe der für
denselben Zeitraum bezahlten Monatslöhne. Dagegen werden die Frist
löhne im Jahre 1903 von den Summen der Monatslohnsätze für die be
treffenden Zeiträume bedeutend übertroffen. Es versteht sich von selbst,
dass die Fristlöhne in einem normalen Erntejahr niedriger stehen sollten,
als die Summe der für denselben Zeitraum bezahlten Monatslöhne. Dass
diese letzteren aber im Jahr einer Missernte niedriger stehen als die
Fristlöhne, bedeutet nur, dass die Monatslöhne in den Misserntejahren
so bedeutend fallen, dass sie sogar niedriger als die Fristlöhne stehen,
die also weniger als die Monatslöhne schwanken. Dasselbe Verhältnis
zwischen den Fristlöhnen und Monatslöhnen wird auch durch die An
gabe der Gouverneurberichte bestätigt.
6. Der Verdienst der Jahresarbeiter.
ln der Tabelle LXXX ist die absolute Höhe der Jahreslöhne aller
Kategorien der Arbeiter angegeben. Wie aus dieser Tabelle hervorgeht,
unterscheiden sich die Jahreslöhne vor allem je nach den Arten von
Arbeitern. So stehen im Durchschnitt im Gouv. Cherson die Löhne des
Vollarbeiters um 71 °/o höher als die der Frau, und die Löhne der Frau
um 64 o/o höher als die des Burschen.
Was die Schwankungen der Jahreslöhne nach den verschiedenen
Kreisen des Gouv. Cherson anbetrifft, so beträgt die Differenz zwischen