Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 99
Wurde damit die neue Mittelschule in ihren Kernerschei⸗
aungen neuhumanistisch, so zeigte sich ihre leitende Stellung in
aichts vielleicht besser als in dem Einflusse eben ihres be⸗
sonderen Wesens auf die Realschulen: diese begannen nun
namentlich wenigstens das Latein auch stärker zu betreiben und
verschmolzen dadurch dem Charakter ihres Lehrbetriebes nach
mit nicht wenigen der alten Bürgerlateinschulen, soweit diesen
der Aufschwung zum humanistischen Gymnasium versagt blieb:
und so entstand ein Schultypus, der später, im Jahre 1832,
in Preußen als völlig durchgebildet staatliche Anerkennung
gefunden hat. Indem aber die alte Bürgerlateinschule allmäh⸗
lich vielfach in diese neue Stellung geriet, wurde das Gym—
nasium nun erst recht die sozusagen aristokratische Mittelschule,
die Gelehrtenschule im besonderen Sinne. Gewiß war damit
eine Verengerung des oberen Niveaus der Gemeinbildung gegen—
iiber früheren Zeiten verbunden: aber ist es nicht eine Er—
scheinung wachsender Kultur überhaupt, daß ihre jeweils
oberste, neue Blüten treibende, neue Früchte tragende Fläche
im Verhältnis zur Breite des sozialen Unterbaues die Neigung
hat, sich an Ausdehnung zu verringern? Gleichzeitig aber
geriet das Gymnasium auf dem Wege zu dieser mehr aristo⸗
kratischen Umgestaltung in engere Beziehungen zu den Uni—
versitäten, als sie bisher bestanden hatten, und dem Gange
der Entwicklung entsprechend vornehmlich zu den Vertretern der
philologisch-historischen Studien an ihnen, insbesondere zu den
Professoren des klassischen Altertums.
Und da zeigte sich denn bald, daß diese Beziehungen für
die Selbständigkeit und Tiefe des Unterrichts und auch der
Erziehung an den Gymnasien von größter Bedeutung waren.
Es ist von den Versuchen Friedrichs des Großen, die Mittel⸗
schulen im Sinne des Neuhumanismus zu reformieren, schon
erzählt worden?. Noch mehr wie sie waren allenthalben die
Gründungen der Philanthropine von Fürsten ausgegangen.
Waren es nicht Züge, die eine Verstaatlichung des Mittelschul—
S. Band VII, 2, S. 801 ff.