Full text : Die Handelskammern

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Mitglieder  dieser  neuen  offiziellen  Handelskammer  können
die  in  Mexiko  ansässigen  Kaufleute,  Bankiers  und  Industriellen
werden,  wenn  ihr  schriftliches  Aufnahmegesuch  auf  Empfehlung
eines  Mitgliedes  durch  den  Verwaltungsrat  genehmigt  wird.  Sie
bezahlen  20  Peso  Eintrittsgeld  und  monatliche  Beiträge  von
2,  4  oder  6  Peso.  Die  Mitglieder  haben  das  Recht,  die  Bibliothek
und  die  sonstigen  Räumlichkeiten  der  Kammer  zu  benutzen,  auch
auf  einen  Monat  Bekannte  bei  der  Kammer  einzuführen.  Sie
sind  verpflichtet,  zu  den  Versammlungen  zu  erscheinen  und
Aemter  anzunehmen,  für  die  sie  gewählt  sind.  Die  Mitgliedschaft
erlischt  im  Palle  des  Bankerotts;  auch  in  anderen  Fällen  kann
der  Verwaltungsrat  Mitglieder  ausschließen.
Im  Februar  jeden  Jahres  findet  eine  ordentliche  Generalversammlung ­
  statt.  In  diesen  werden  vom  Verwaltungsrat  über
seine  Tätigkeit  im  abgelaufenen  Jahre  und  über  die  Finanzverhältnisse ­
  der  Handelskammer  Berichte  erstattet  und  die  Wahlen
zum  Verwaltungsrat  vorgenommen.  Sodann  wird  über  die  auf
die  Tagesordnung  gesetzten  allgemeinen  Fragen  verhandelt.  Auf
Wunsch  des  Verwaltungsrats,  der  Regierung  oder  einer  Anzahl
von  Kammermitgliedern  werden  außerordentliche  Versammlungen
abgehalten.  Zur  Beschlußfähigkeit  ist  die  Anwesenheit  von  zwei
Dritteln  der  Mitglieder  notwendig.
Die  Geschäfte  der  Handelskammer  werden  von  dem  Verwaltungsrat ­
  geführt.  Dieser  besteht  aus  9  Mitgliedern,  von
denen  jährlich  drei  auf  drei  Jahre  gewählt  werden.  Für  jedes
Mitglied  wird  ein  Vertreter  bestellt.  Der  Verwaltungsrat  wählt
sich  einen  Präsidenten  und  einen  Schatzmeister.  Er  hält  allmonatlich ­
  eine  ordentliche  Sitzung  ab  und  ist  beschlußfähig,
wenn  der  Präsident  und  vier  Mitglieder  zugegen  sind.
Mitglieder,  welche  drei  Sitzungen  unentschuldigt  fernbleiben,
werden  durch  ihre  Vertreter  ersetzt.  Der  Verwaltungsrat  fungiert
auf  Anruf  streitender  Parteien  als  Schiedsgericht.  Zur  Besorgung
der  laufenden  Geschäfte  stellt  er  Beamte  an.
Die  Ausgaben  der  Handelskammern  werden  aus  den  Eintrittsgeldern ­
  und  Beiträgen,  aus  Vermögenszinsen  und  Schiedsgerichtssporteln ­
  und  etwaigen  Schenkungen  bestritten.

Brasilien.
In  Rio  de  Janeiro  besteht  eine  französische,  in  Sao  Paulo
eine  italienische  Handelskammer.
Die  Organisation  der  nationalen  kommerziellen  Interessenvertretung ­
  von  Brasilien  wird  durch  das  Kebeneinariderbestehen
von  zwei  Arten  von  Handelsvertretungen  charakterisiert.  Fast
in  allen  einigermaßen  wichtigen  Handelsplätzen  besteht  eine  Junta
7*

Mitglieder,

Generalversammlung. ­


Verwaltungsrat.

Kostendeckung.

Charakteristik
der  Handelsvertretungen. ­

            
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