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Mitglieder dieser neuen offiziellen Handelskammer können
die in Mexiko ansässigen Kaufleute, Bankiers und Industriellen
werden, wenn ihr schriftliches Aufnahmegesuch auf Empfehlung
eines Mitgliedes durch den Verwaltungsrat genehmigt wird. Sie
bezahlen 20 Peso Eintrittsgeld und monatliche Beiträge von
2, 4 oder 6 Peso. Die Mitglieder haben das Recht, die Bibliothek
und die sonstigen Räumlichkeiten der Kammer zu benutzen, auch
auf einen Monat Bekannte bei der Kammer einzuführen. Sie
sind verpflichtet, zu den Versammlungen zu erscheinen und
Aemter anzunehmen, für die sie gewählt sind. Die Mitgliedschaft
erlischt im Palle des Bankerotts; auch in anderen Fällen kann
der Verwaltungsrat Mitglieder ausschließen.
Im Februar jeden Jahres findet eine ordentliche Generalversammlung
statt. In diesen werden vom Verwaltungsrat über
seine Tätigkeit im abgelaufenen Jahre und über die Finanzverhältnisse
der Handelskammer Berichte erstattet und die Wahlen
zum Verwaltungsrat vorgenommen. Sodann wird über die auf
die Tagesordnung gesetzten allgemeinen Fragen verhandelt. Auf
Wunsch des Verwaltungsrats, der Regierung oder einer Anzahl
von Kammermitgliedern werden außerordentliche Versammlungen
abgehalten. Zur Beschlußfähigkeit ist die Anwesenheit von zwei
Dritteln der Mitglieder notwendig.
Die Geschäfte der Handelskammer werden von dem Verwaltungsrat
geführt. Dieser besteht aus 9 Mitgliedern, von
denen jährlich drei auf drei Jahre gewählt werden. Für jedes
Mitglied wird ein Vertreter bestellt. Der Verwaltungsrat wählt
sich einen Präsidenten und einen Schatzmeister. Er hält allmonatlich
eine ordentliche Sitzung ab und ist beschlußfähig,
wenn der Präsident und vier Mitglieder zugegen sind.
Mitglieder, welche drei Sitzungen unentschuldigt fernbleiben,
werden durch ihre Vertreter ersetzt. Der Verwaltungsrat fungiert
auf Anruf streitender Parteien als Schiedsgericht. Zur Besorgung
der laufenden Geschäfte stellt er Beamte an.
Die Ausgaben der Handelskammern werden aus den Eintrittsgeldern
und Beiträgen, aus Vermögenszinsen und Schiedsgerichtssporteln
und etwaigen Schenkungen bestritten.
Brasilien.
In Rio de Janeiro besteht eine französische, in Sao Paulo
eine italienische Handelskammer.
Die Organisation der nationalen kommerziellen Interessenvertretung
von Brasilien wird durch das Kebeneinariderbestehen
von zwei Arten von Handelsvertretungen charakterisiert. Fast
in allen einigermaßen wichtigen Handelsplätzen besteht eine Junta
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Mitglieder,
Generalversammlung.
Verwaltungsrat.
Kostendeckung.
Charakteristik
der Handelsvertretungen.