Full text : Die Landwirtschafts-Genossenschaften Sowjet-Rußlands

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Landwirtschaftsgenossenschaitsstatistik  der  USSR.  (ohne  Ukraine)

A  r  t

Genossenschaften ­


%

Mitglieder ­


%

1.  Universalgenossenschaften

7  620

28,0

444  200

29,2

2.  Universalgen.  mit  Kreditfunktionen  .

2  580

9,5

286  436

18,9

3.  Kreditgenossenschaften

1  150

9,2

164  630

10,9

4.  Kollektivwirtschaften

9  380

34,4

98  230

6.5

5.  Hilfs-  u.  Produktiv-Genossensc.haften

1  620

5,9

43  380

2,9

6.  Molkereigenossenschaften  u,  sonstige)
Absatzgenossenschaften  mit  Verarb./

2  600

9,5

241  800

16,0

7.  Absatzgenossenschatten  ohne  Verarb.

-1  320

4,9

193  270

12,8

8,  Diverse

—

—

—

—

9.  Kustar-  u.  Gewerbegenossenschaften,)
die  d  Landw.-  Genossensch.  angehören/

980

3,6

92  620

2,8

Summa:

27  250

100  %

1  511  560

100  %

Von  diesen  27  OÖQ  Genossenschaften  sind  nur  20  000  in  Verbänden ­
  organisiert,  während  7000  sogenannte  ,,wiide“  Genossenschaften ­
  sind,  die  erst  in  die  höhere  Verbandsorgarfisation  hereingeholt ­
  werden  müssen;  darunter  sind  fast  4000  Kollektivwirtschaften. ­
  Die  ganze  genossenschaftliche  Entwicklung  ist  in  diesen
Jahren  geradezu  stürmisch  gewesen  und  die  sorgfältige  Durchorganisierung ­
  geht  erst  allmählich  vor  sich,
366  Unterverbände  und  der  ukrainische  Verband
Die  primären  Landwirtschaftsgenossenschaften  schließen  sich
untereinander  zu  regionalen  Genossenschaftsverbänden  zusammen, ­
  deren  Wirkungsgebiet  je  nach  den  örtlichen  Verhältnissen
und  je  nach  dem  Umfang  der  beabsichtigten  Operationen  sich  auf
kleinere  Bezirke  bis  auf  drei  und  vier  Gouvernements  erstrecken.
65  Verbände  sind  in  der  Ukraine  mit  eigenem  Landeszentrum.
Von  den  übrigen  301  Verbänden  sind  108  unmittelbar  Mitglieder ­
  des  „Selskosojus“,  179  gehören  ihm  mittelbar  durch
Zwischenverbände  an,  die  ihrerseits  Mitglieder  des  ,,Selskosojus‘'
waren,  und  nur  14  sind  noch  ganz  außerhalb  des  organisatorischen
und  wirtschaftlichen  Einflusses  des  „Selskosojus“.
Von  diesen  Unterverbänden  sind  59,6  Prozent  ausschließlich
Verbände  von  landwirtschaftlichen  Kreditgenossenschaften  verschiedener ­
  Art;  30,9  Prozent  umfassen  außer  landwirtschaftlichen
Genossenschaften  auch  Gewerbegenossenschaften  der  „Kustari“,
es  sind  dies  die  sogenannten  gemischten  Verbände,  etwa  10  Proz.
aller  Verbände  sind  Organisationen  für  nur  einen  speziellen  Wirtschaftszweig, ­
  wie  Molkerei,  Tabakkultur  und  dergleichen.
Für  die  Ukraine  besteht  seit  dem  1,  April  1922  ein  besonderer ­
  Landwirtschaftsverband  „Silski  Gospodar“  in  Charkow,
der  übrigens  der  „Internat.  Genossenschaftsailianz“  (London)  angeschlossen ­
  ist.  Dieser  autonome  Verband  —  der  keine  organisa ­
            
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