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Bank. Wie die anderen Girobanken, betrachtete auch sie es als eine
ihrer Hauptaufgaben, der Miinzverschlechterung und der durch die „Kipper
und Wipper" geübten Münzbeschneidung Einhalt zu tun. Ein Guthaben
konnte ursprünglich nur durch Einzahlung vollwichtiger Taler erworben
werden. Eine Kreditgewährung war ausgeschlossen. Umschriften und
Abhebungen erfolgten durch Anweisungen über ein bestiinmtes Quantum
Silber. Rechnungsgeld war die „Mark Banko", die eine ideale
Werteinheit von 8 1 / 3 g Feinsilber war.
Ein Teil der Depositen- und Girogelder wurde gegen Unterpfand
ausgeliehen. Da alle Geschäfte der Bank auf solider Grundlage beruhten
und die strengen Satzungen fast stets eingehalten wurden, so hatte sie
unter den schlimmen Zeiten (Krisen, 1813 Plünderung ihrer Kassen
durch Marschall Davoust) nur verhältnismäßig wenig zu leiden.
Mit Schaffung einer einheitlichen Währung für das ganze Deutsche
Reich (1873) war die Banko-Mark überflüssig geworden, und als am
1. Januar 1876 die Deutsche Reichsbank ihre Tätigkeit begann, wurde
aus der Hamburger Bank eine Filiale der Reichsbank. Das von ihr
eingeführte Girosystem wurde von der Reichsbank übernommen und war
auch vorbildlich für den Giro-Fernverkehr. Wenn Hamburg heute ein
so gutes Zahlsystem (weit verbreiteter lokaler Giroverkehr) besitzt, so ver
dankt es dies in erster Linie seiner alten Girobank.
Ebenso wie die Hamburger Bank, widmete sich auch der im Jahre 1621 er
richtete Sancokublieoin Nürnberg dem Giro- und Depositengeschäft,
ohne jedoch jemals die Bedeutung der Amsterdamer oder Hamburger Bank er
langt zu haben.
Ein Rechnungsgeld besaß auch die am 17. Juni 1765 von Friedrich
dem Großen ins Leben gerufene „Kgl. Giro -undLehnbank" in
B e r l i n Z und die im gleichen Jahre errichtete „G i r o - u n d L e i h -
bank" in Breslau. Das Bankpfund — 1 / i Friedrichsdor hatte 24 Gro
schen zu 12 Pfennig. Alle königlichen Kassen und alle in Berlin und
Breslau ansässigen Kaufleute sollten ihre Bücher in dieser Valuta führen,
und alle Wechsel im Betrage von mehr als 100 Talern mußten in Berlin
oder Breslau bei der Bank zahlbar gemacht, d. h. in dieser Baukvaluta
ausgestellt werden.
Literatur: Geschichte der Königlichen Bank in Berlin 1765—1846
lVerfasser von Niebuhr). Berlin 1854.