208
Die Ausgabe und Verrechnung des Tees.
Die Feststellung der Strafen erfolgt durch den Betriebsvorgesetzten und wird
dem zu bestrafenden Arbeiter ohne Verzug bekannt gegeben.
Eine etwaige Beschwerde hiergegen ist beim Leiter der Fabrik anzubringen.
Die Strafgelder fließen in die Fabrikkrankenkasse.
§ 43 a.
Auf die Arbeiterinnen findet die für die Arbeiter geltende Arbeitsordnung der
Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft Anwendung mit folgenden Änderungen:
I. die Arbeiterinnen dürfen nicht in der Nachtzeit von 8‘/ 2 Uhr abends bis 5 ! / 2 Uhr
morgens, und am Sonnabend, sowie an Vorabenden der Festtage nicht nach
5V 2 Uhr nachmittags beschäftigt werden;
II. Arbeiterinnen über 16 Jahre, welche ein Hauswesen zu führen haben, sind auf
ihren Antrag eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen;
III. Wöchnerinnen dürfen während 4 Wochen nach ihrer Niederkunft überhaupt
nicht und während der folgenden 2 Wochen nur beschäftigt werden, wenn das
Zeugnis eines approbierten Arztes dies für zulässig erklärt.
Es bleibt Vorbehalten:
die Arbeitszeit der Arbeiterinnen morgens eine halbe Stunde später beginnen
zu lassen;
abends eine halbe Stunde früher enden zu lassen;
ihre Mittagspause auf die Zeit von 1—2 Uhr zu verlegen.
9. Zusätze und Abänderungen der Arbeitsordnung.
§ 44.
Zusätze und Abänderungen vorstehender Arbeitsordnung erfolgen durch den
Erlaß von Nachträgen. Die Nachträge treten frühestens zwei Wochen nach ihrem
Erlaß in Geltung. Der Erlaß erfolgt durch Aushang in der Fabrik.
Die Ausgabe und Verrechnung des Tees.
Von den Einrichtungen, welche die Firma für ihre Arbeiter geschaffen hat,
verdient besonders die Seite 26 genannte Teeküche genannt zu werden, welche ein
gerichtet ist, um den Arbeitern im Sommer ein erfrischendes, im Winter ein wärmen
des Getränk geben zu können.
Die Teeküche ist im Erdgeschoß des Spezialmaschinengebäudes untergebracht.
Mit Hilfe moderner Einrichtungen zum Reinigen der Flaschen und zum Zubereiten
und Füllen des Tees in Flaschen wird bei Verwendung guter Qualität ein wohl
schmeckendes Getränk zu billigem Preise hergestellt. Zurzeit wird der Tee an die
eigenen Arbeiter und Beamten für 3 Pfg. pro ‘/a Liter abgegeben. Der tägliche Kon
sum schwankt je nach der Jahreszeit und Temperatur zwischen 1750 und 2000 Flaschen
ä V„ Liter. Die Zubereitung erfolgt in der Regel in der Weise, daß auf 180 Liter Wasser
1 kg Tee und 4 kg weißer Zucker genommen wird.
Die Ausgabe des Tees an die Arbeiter erfolgt an den „Teeausgabestellen“, welche
meist in den Werkzeuglagern der Werkstätten eingerichtet und von den Lagerver
waltern übernommen sind. Die Ausgabestellen holen den Tee aus der Küche gegen
Quittungsbücher („Teebücher“) und verausgaben ihn an die Arbeiter und Beamten
gegen Blechmarken. Die Marken können an den Ausgabestellen gegen Quittung in
Mengen von zehn oder fünfundzwanzig Stück entnommen werden. Am Monatsschluß
werden die Quittungen in die Bureaus gegeben und den Arbeitern der danach zu
berechnende Betrag für den Tee vom Lohn in Abzug gebracht. Von den Beamten
werden die Beträge einkassiert.
Hat ein Arbeiter oder Beamter bei seinem Austreten aus der Firma Teemarken
noch nicht verwendet, so wird ihm der bereits erhobene Betrag hierfür zurück
gezahlt.