Die Lohnverrechnung.
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Form. 43. Orig.-Größe 68 X 78 mm.
Rückseite der Einlage. Form. 41. Orig.-Größe der Buchseite 160 X 200 mm.
Zur Kontrolle ob und wie lange jeder Arbeiter sich in der Werkstatt
aufhält, sind am Eingang jeder Werkstatt Uhren aufgestellt, an welchen
der Arbeiter seine Uhrkarte bei Eintritt in die Werkstatt und bei Austritt
aus derselben zu stempeln hat (Form. 43). Die sich aus der Uhrkarte
ergebenden Arbeitsstunden sind bei Lohnarbeitern maßgebend für deren
Verdienstberechnung, bei Akkordarbeitern dienen sie — abgesehen von
der Kontrolle der Pünktlichkeit — nur zu statistischen u. dgl. Zwecken.
Die Stundenzahl der Uhrkarten muß sich bei Lohnarbeitern mit der auf
Formular 42 notierten Stundenzahl decken. Bei Akkordarbeitern deckt
sich die Gesamtstundenzahl der einzelnen Akkordscheine mit der der Uhrkarte
nur bei den Handarbeitern und bei solchen Maschinenarbeitern,
die nur eine Maschine bedienen.
Die Lohnzahlung findet wöchentlich, und zwar jeden Freitag nachmittags
von 4 Uhr ab statt. Die Lohnperiode beginnt am Montag früh
und endet Sonnabend mit Schluß der Arbeitszeit resp. bei solchen Arbeitern,
die auch am Sonntag beschäftigt werden, am Sonntag abend.
Am Montag beginnt das Lohnbureau mit der Aufstellung der Lohnlisten;
diese umfassen je eine Meisterschaft. Die Verdienste der Arbeiter ergeben
sich bei Akkordarbeitern durch Addition der Beträge der Akkordscheine,
die während der Woche für beendete Arbeiten durch die Meister ins Bureau
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