Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

11.  Kapitel.  Beeinflussung  der  Arbeitsbedingungen  durch  Koalitionen.  275

lind  Gehilfen  bestehend  und  durch  einen  besoldeten  Sekretär  unterstützt. ­
  Streitigkeiten  über  Auslegung  des  auf  5  Jahre  festgesetzten
neuen  Tarifs  werden  durch  Schiedsgerichte  geschlichtet,  die  an  allen
Kreisorten  und  auf  Antrag  von  je  2  tariftreuen  Prinzipalen  oder  Gehilfen ­
  an  den  größeren  Druckorten  errichtet  werden.  Gegen  ihre  Beschlüsse, ­
  falls  sie  nicht  mindestens  mit  2/3  Mehrheit  gefaßt  sind,  findet
Berufung  an  das  Tarifamt  statt.  Dem  Tarifamt  unterstehen  ferner
die  an  den  größeren  Orten  zu  errichtenden  Arbeitsnachweise.  Der
neue  Tarif  selbst,  der  am  1.  Juli  1896  in  Kraft  trat,  enthält  außer
den  Vorschriften  über  die  Lohnberechnung  und  Arbeitszeit  die  Bestimmung, ­
  daß  der  Prinzipal  die  Gehilfen  voll  beschäftigen  oder  sie
anderenfalls  für  die  Zeitversäumnis  nach  dem  Durchschnitt  der  letzten
30  Tage  zu  entschädigen  hat.  Der  Tarif  wurde  1901  revidiert  und
abermals  auf  5  Jahre  vereinbart.  Dabei  wurde  u.  a.  die  Einrichtung
von  Kreisämtern,  welche  die  Lokalzuschläge  der  einzelnen  Druckorte
zu  regeln  haben,  und  die  Bildung  paritätischer  Arbeitsnachweise  innerhalb ­
  der  Tarifgemeinschaft  vorgesehen.  Die  Zahl  der  tariftreuen
Druckereien  hat  sich  ständig  vermehrt.  1897  war  ihre  Zahl  1631
mit  18  340  Gehilfen  an  469  Orten.  Im  Frühjahr  1904  waren  es  4559
Firmen  mit  41  500  Gehilfen  an  1382  Orten.
In  ähnlicher  Weise  haben  sich  neuerdings  in  zahlreichen  deutschen ­
  Gewerben,  z.  B.  im  Buchbinder-,  Bau-,  Metallverarbeitungs-,
Holzverarbeitungs-,  Töpfer-,  Steinsetz-,  Baugewerbe  usw.  eine  beträchtliche ­
  Anzahl  von  Tarifgemeinschaften  für  engere  Bezirke  und
meist  auf  kürzere  Perioden  (1  oder  2  Jahre)  gebildet.  Ein  Teil  dieser
Gemeinschaften  ist  freilich  in  ungünstigen  Jahren  wieder  zugrunde
gegangen.  Außerdem  ist  zu  erwähnen,  daß  sich  nach  dem  Vorbilde
des  schon  genannten  Schweizer  Stickereiverbandes  1889  im  Königreich
Sachsen  ein  sächsischer  Stickereiverband  zur  Hebung  der  Handmascliinenstickerei
  in  Sachsen,  zu  ihrer  Erhaltung  auf  gesunder  Basis,
zur  Bekämpfung  der  Überproduktion  und  zur  Besserung  der  Lohnverhältnisse ­
  gebildet  hat.  Der  Verband  hatte  in  den  ersten  Jahren
gute  Erfolge,  hat  aber  in  der  Zeit  des  Niederganges  der  sächs.  Stickereiindustrie ­
  in  den  90  er  Jahren  seine  Bedeutung  verloren.  Auch  in  der
Rheinisch-Westfälischen  Kleineisenindustrie  (Solingen,  Remscheid  usw.)
sind  in  den  80  er  und  90  er  Jahren  gemeinsame  Organisationen  der  Arbeitgeber ­
  und  der  Arbeiter  entstanden,  ohne  indes  dauernde  Erfolge  zu  erzielen.
Die  Erfahrungen  mit  den  gemeinsamen  Organisationen  sind  nach
allem  sehr  ungleich,  und  es  scheint  fast,  als  ob  ihre  Widerstandsfähigkeit ­
  in  schlechten  Zeiten  nicht  besonders  groß  ist.  Das  ließe  sich
damit  erklären,  daß  in  solchen  Zeiten  die  Unterordnung  unter  einen  in
günstigeren  Jahren  geschlossenen  Tarif  vielen  Einzelinteressen  entgegensteht, ­
  wodurch  sich  der  innere  Zusammenhang  beträchtlich  lockern
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