Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

468  III.  Teil.  Selbständige  sozialpolitische  Arbeit  der  Selbstverwaltungskörper  usw.

Die  vorstehenden  Ausführungen  sind  nur  auf  einen  kleinen  Bruchteil ­
  der  bestehenden  gemeinnützigen  Organisationen  eingegangen.  Aber
schon  das  Gesagte  zeigt,  wie  lebhaft  sich  gerade  in  Deutschland,  wo
der  Boden  für  sozialpolitische  Reformen  aufnahmewilliger  und  aufnahmefähiger ­
  ist,  als  in  vielen  anderen  Ländern,  das  Bedürfnis  nach
Ergänzung  der  Arbeit  der  sonstigen  Träger  und  Organe  der  Sozialpolitik ­
  und  nach  möglichst  vollständiger  Beseitigung  sozialer  Mißstände
geltend  macht.
Daß  bei  einer  so  ausgedehnten  Tätigkeit  auch  manches  mit  unterläuft, ­
  was  zwar  gut  gemeint,  aber  unzweckmäßig  oder  entweder  überhaupt ­
  oder  wenigstens  zur  Zeit  noch  undurchführbar  ist,  daß  es  auch
an  Beispielen  von  Ungeschick  und  Übereifer  nicht  fehlt,  kann  nicht
auffallen.  Diesem  Umstande  ist  es  zuzuschreiben,  daß  mitunter  harte
Urteile  namentlich  über  die  anregende  und  wegeweisende  Tätigkeit
gefällt  werden.  Es  ist  aber  nicht  zu  übersehen,  daß  solche  Urteile
nur  auf  einen  Teil  der  von  gemeinnützigen  Organisationen  geleisteten
Arbeit  gegründet  sind  und  daß  in  den  Fällen,  in  denen  sie  zutreffen,
meist  eine  zu  geringe  Fühlung  mit  den  Kreisen  des  praktischen  Lebens
obgewaltet  hat.  Es  würde  sich  mancher  Mißgriff  vermeiden  lassen,
wenn  sich  die  letzteren  Kreise  noch  mehr,  als  es  geschieht,  an  den  in
Frage  kommenden  Besprechungen  und  Untersuchungen  beteiligen
würden.  Im  ganzen  aber  muß  die  weitverzweigte,  umfangreiche,  anregende ­
  und  die  unmittelbar  praktische  Arbeit  der  gemeinnützigen
Organe  als  ein  erfreuliches  Zeichen  dafür  angesehen  werden,  daß  das
soziale  Pflichtbewußtsein  rege  ist  und  daß  wir  nicht  in  Gefahr  sind,
in  dem  gewiß  berechtigten  Stolze  auf  das  schon  Geleistete  die  Hände
in  den  Schoß  zu  legen.
17.  Kapitel.  Die  organisierte  Selbsthilfe.
§  I.  Allgemeine  Gesichtspunkte.  Die  Selbsthilfe  der  Arbeiter  gegen
Mißstände  kann  von  den  einzelnen  Arbeitern  nur  in  engbegrenztem
Umfange  durchgeführt  wurden.  Auf  die  gesetzliche  Regelung  und  auf
die  Gestaltung  der  Arbeitsbedingungen,  insbesondere  auch  auf  die
Höhe  der  Löhne  kann  der  Einzelne  so  gut  wie  gar  keinen  Einfluß  gewinnen. ­
  Das  wichtigste  Mittel,  das  dem  Einzelnen  zur  Besserung  und
Sicherung  seiner  Verhältnisse  zu  Gebote  steht,  ist  eine  vorsichtige
und  sparsame  Lebensführung  behufs  Ansammlung  von  Ersparnissen.
Auch  die  Spartätigkeit  bedarf  aber  zu  ihrer  erfolgreichen  Durchführung ­
  nicht  nur  vielfacher  Anregung  und  Förderung,  sondern  auch  bestimmter ­
  Organisationen  —  Sparkassen  —  und  wächst  so  schon  über
den  Wirkungskreis  des  Einzelnen  hinaus.  Eine  nähere  Besprechung
der  Sparorganisationen  liegt  nach  dem  Gesamtplan  dieser  Sammlung
außerhalb  des  Rahmens  des  gegenwärtigen  Bandes.
            
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