Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

486  IY.  Teil.  Wohlfahrtspolitik  in  bezug  auf  sonstige  Personen  usw.
Nachtarbeit,  der  Einengung  der  Kinderarbeit  u.  dgl.  mehr.  Hier  hat
die  Gesetzgebung  vielfach  eingreifen  müssen,  weil  die  Kraft  der  einzelnen ­
  Privatbeamten  und  ihrer  Organisationen  nicht  ausreichte.  Nach
dem  Plane  dieser  Darstellung  kann  hierauf  nicht  näher  eingegangen
werden.  Auch  in  bezug  auf  die  Gestaltung  des  Arbeitsvertrages  hat
die  Gesetzgebung  eingreifen  müssen,  wie  weiter  unten  noch  erörtert
werden  wird.  Fragen,  die  diesen  Gebieten  angehören,  standen  eine
Zeit  hindurch  im  Vordergründe  der  in  den  letzten  Jahrzehnten  in
wachsendem  Umfange  durchgeführten  Privatbeamtenbewegung.  Neuerdings ­
  haben  sich  andere  Fragen  iu  den  Vordergrund  geschoben,  namentlich ­
  die  Schaffung  von  Fachgerichten  für  die  Entscheidung  von  Streitigkeiten ­
  aus  dem  Arbeitsverhältnis  und  in  den  letzten  Jahren  die
gesetzliche  Regelung  der  Pensions-  und  Reliktenversorgung  der  Privatbeamten. ­

Die  Selbsthilfebestrebungen  und  die  allgemeine  Vertretung  der
Interessen  der  Privatbeamten  hat  zu  einer  größeren  Reihe  von  Vereins- ­
  und  Verbandsbildungen  geführt.  Ein  nicht  geringer  Teil  der
älteren  Vereine  hat  sich  —  vielfach  unter  Beteiligung  der  Arbeitgeber ­
  —  überwiegend  mit  der  Pflege  der  Geselligkeit  und  der  Fortbildung ­
  durch  Vorträge,  Lehrkurse  usw.  beschäftigt.  Neuerdings  sind
aber  auch  die  Aufgaben  der  Interessenvertretung  und  sozialpolitische
Bestrebungen  in  größerem  Umfange  aufgenommen  worden.  In  Deutschland
gehören  hierher  zahlreiche  kaufmännische  Vereine.  Seit  dem  Jahre
1890  hat  sich  ein  großer  Teil  dieser  Vereine  zu  dem  „Deutschen  Verband ­
  kaufmännischer  Vereine“  in  Frankfurt  a.  M.  zusammengeschlossen.
Ihm  gehörten  1903:  106  Vereine  mit  86312  Mitgliedern  —  darunter
20  591  Prinzipale  —  an.  Der  Verband  ist  im  wesentlichen  als  allgemeine ­
  Interessenvertretung  tätig.  Unter  den  zum  Verband  gehörigen ­
  Vereinen  ist  der  älteste  und  bedeutendste  der  Verein  für  Handlungskommis ­
  von  1858  in  Hamburg,  der  u.  a.  sich  der  Stellenvermittlung
widmet  und  eigene  Versicherungseinrichtungen  hat.  Auch  der  Verein
Deutscher  Kaufleute,  der  als  Gewerkverein  Hirsch-Dunckerscher  Richtung ­
  erscheint,  hat  sich  nicht  nur  mit  der  Interessenvertretung,  sondern
auch  mit  Versicherungseinrichtungen  befaßt.  Von  den  außerhalb  des
Verbandes  stehenden  Vereinen  ist  u.  a.  der  1881  errichtete  Verband
deutscher  Handlungsgehilfen  zu  Leipzig  in  ähnlicher  Weise  tätig,  ferner
der  Verband  reisender  Kaufleute,  der  kaufmännische  Hilfsverein  in
Berlin  (1880),  der  Deutschnationale  Handlungsgehilfenverband  (1893).
Als  Hauptvertreter  der  sozialdemokratischen  Richtung  unter  den  kaufmännischen ­
  Angestellten  erscheint  der  1896  errichtete  Zentralverband
der  Handlungsgehilfen  und  -Gehilfinnen  Deutschlands  zu  Hamburg;
die  agitatorische  Tätigkeit  steht  hier  im  Vordergründe.
Ohne  Beschränkung  auf  kaufmännische  Angestellte  und  unter  sehr
            
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