486 IY. Teil. Wohlfahrtspolitik in bezug auf sonstige Personen usw.
Nachtarbeit, der Einengung der Kinderarbeit u. dgl. mehr. Hier hat
die Gesetzgebung vielfach eingreifen müssen, weil die Kraft der einzelnen
Privatbeamten und ihrer Organisationen nicht ausreichte. Nach
dem Plane dieser Darstellung kann hierauf nicht näher eingegangen
werden. Auch in bezug auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages hat
die Gesetzgebung eingreifen müssen, wie weiter unten noch erörtert
werden wird. Fragen, die diesen Gebieten angehören, standen eine
Zeit hindurch im Vordergründe der in den letzten Jahrzehnten in
wachsendem Umfange durchgeführten Privatbeamtenbewegung. Neuerdings
haben sich andere Fragen iu den Vordergrund geschoben, namentlich
die Schaffung von Fachgerichten für die Entscheidung von Streitigkeiten
aus dem Arbeitsverhältnis und in den letzten Jahren die
gesetzliche Regelung der Pensions- und Reliktenversorgung der Privatbeamten.
Die Selbsthilfebestrebungen und die allgemeine Vertretung der
Interessen der Privatbeamten hat zu einer größeren Reihe von Vereins-
und Verbandsbildungen geführt. Ein nicht geringer Teil der
älteren Vereine hat sich — vielfach unter Beteiligung der Arbeitgeber
— überwiegend mit der Pflege der Geselligkeit und der Fortbildung
durch Vorträge, Lehrkurse usw. beschäftigt. Neuerdings sind
aber auch die Aufgaben der Interessenvertretung und sozialpolitische
Bestrebungen in größerem Umfange aufgenommen worden. In Deutschland
gehören hierher zahlreiche kaufmännische Vereine. Seit dem Jahre
1890 hat sich ein großer Teil dieser Vereine zu dem „Deutschen Verband
kaufmännischer Vereine“ in Frankfurt a. M. zusammengeschlossen.
Ihm gehörten 1903: 106 Vereine mit 86312 Mitgliedern — darunter
20 591 Prinzipale — an. Der Verband ist im wesentlichen als allgemeine
Interessenvertretung tätig. Unter den zum Verband gehörigen
Vereinen ist der älteste und bedeutendste der Verein für Handlungskommis
von 1858 in Hamburg, der u. a. sich der Stellenvermittlung
widmet und eigene Versicherungseinrichtungen hat. Auch der Verein
Deutscher Kaufleute, der als Gewerkverein Hirsch-Dunckerscher Richtung
erscheint, hat sich nicht nur mit der Interessenvertretung, sondern
auch mit Versicherungseinrichtungen befaßt. Von den außerhalb des
Verbandes stehenden Vereinen ist u. a. der 1881 errichtete Verband
deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig in ähnlicher Weise tätig, ferner
der Verband reisender Kaufleute, der kaufmännische Hilfsverein in
Berlin (1880), der Deutschnationale Handlungsgehilfenverband (1893).
Als Hauptvertreter der sozialdemokratischen Richtung unter den kaufmännischen
Angestellten erscheint der 1896 errichtete Zentralverband
der Handlungsgehilfen und -Gehilfinnen Deutschlands zu Hamburg;
die agitatorische Tätigkeit steht hier im Vordergründe.
Ohne Beschränkung auf kaufmännische Angestellte und unter sehr