Full text: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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Reste der im Ruhrbezirk noch nicht verliehenen Kohlenfelder 
retten, indem der Plan besteht, auf einige Jahre die Mutung zu 
sperren (der sog. Antrag Gamp), um Müsse für eine den heuti 
gen Zuständen angemessene Regelung des Bergrechtes zu bekom 
men. Sie ist gewiss angebracht. Darüber täusche man sich nach 
obigen Zahlen jedoch nicht, dass vorerst die besten Kohlenflötze, 
die den lohnendsten Abbau versprechen, in den festen kapital 
kräftigen Händen der Syndikatsleute sind, die sich damit für eine 
lange, lange Zukunft ihr Monopol erweitert haben. 
Hat doch von den bereits betriebenen Gruben im Reckling- 
hauser Reviere nur eine Grube weniger als 9 Maximalfelder, die 
andern haben durchschnittlich 12—15, im Osten besitzt die Zeche 
Monopol 41 Maximalfelder 1 ). Nun ist gewiss richtig, dass bei 
dem im Norden von Rheinland-Westfalen erforderlichen Anlage 
kapital sich dieses bei e i n e m Normalfelde, wenn überhaupt, so 
doch nur bei starkem Kohlenreichtum verzinst. Auch mit der 
unveränderlichen Grösse des Normalfeldes ist das Bergrecht ver 
knöchert und hat zu unwirtschaftlichen, weil zu vielen eigentlich un 
nützen Bohrungen geführt. Bei grösseren Tiefen oder »je geringer 
die Kohlenmenge oder je teurer der Schacht ist, eines desto 
grösseren Feldes bedarf man, um dieselbe Verzinsung zu erzielen« 2 ). 
»Man« — infolge der auch hier beliebten Heimlichkeit ist es nicht genau bekannt 
— man also sagt, es handle sich um Objekte im Werte von rund 35 Mill. M. Ob 
nun das Syndikat den Besitz erwarb oder nur einige Mächtige daraus, ist gleich, de 
facto dieselbe Monopolisierung. Ja, falls das Syndikat sich auflöst oder nicht er 
neuert wird, sind die Mächtigen, die schon heute am Syndikate keine grosse Freude 
mehr haben, noch besser daran. Dem Syndikat gegenüber hat die neue Gesell 
schaft keine Verpflichtungen wegen der Ausnutzung des Besitzes übernommen. — Der 
Staat bekommt ganze 10 Proz. ab! Nach der Nordd. Allg. Ztg. will er sich mit 
dieser Beteiligung einverstanden erklären, »um in der Lage zu sein, ebenso wie es 
beim Kohlensyndikat beabsichtigt ist, eventuell (!) der gemässigten Partei den Rücken 
zu stärken und selbstsüchtigen Absichten einzelner, die übertriebene Preiserhöhungen 
etwa durchzusetzen versuchen würden, mit Erfolg entgegenzutreten.« Bei diesen 
guten Absichten dürfte es sich also empfehlen z. B. Verwaltungsbeamte der staatlichen 
Saarkohlenwerke nicht ins Ruhrgebiet zu schicken. (Für die tatsächlichen Unter 
lagen dieser Anm. vgl. die Frkf. u. Köln. Ztg. von Aug./Sept. 1905.) Ich mache 
an dieser Stelle auch darauf aufmerksam, wie sehr die Ankäufe solcher von andern 
okkupierten Gerechtsame durch Amortisation und Verzinsung des festgelegten Kapitals 
die Gestehungskosten der Kohlen belasten. Wird doch , da diese Felder nicht 
gleich betrieben werden sollen , durch die aufgelaufenen Zinsen das Kapital s. Z. 
noch grösser sein. 
1) Entw. II. 6. 
2) Entw. II. 9.
	        
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