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Reste der im Ruhrbezirk noch nicht verliehenen Kohlenfelder
retten, indem der Plan besteht, auf einige Jahre die Mutung zu
sperren (der sog. Antrag Gamp), um Müsse für eine den heuti
gen Zuständen angemessene Regelung des Bergrechtes zu bekom
men. Sie ist gewiss angebracht. Darüber täusche man sich nach
obigen Zahlen jedoch nicht, dass vorerst die besten Kohlenflötze,
die den lohnendsten Abbau versprechen, in den festen kapital
kräftigen Händen der Syndikatsleute sind, die sich damit für eine
lange, lange Zukunft ihr Monopol erweitert haben.
Hat doch von den bereits betriebenen Gruben im Reckling-
hauser Reviere nur eine Grube weniger als 9 Maximalfelder, die
andern haben durchschnittlich 12—15, im Osten besitzt die Zeche
Monopol 41 Maximalfelder 1 ). Nun ist gewiss richtig, dass bei
dem im Norden von Rheinland-Westfalen erforderlichen Anlage
kapital sich dieses bei e i n e m Normalfelde, wenn überhaupt, so
doch nur bei starkem Kohlenreichtum verzinst. Auch mit der
unveränderlichen Grösse des Normalfeldes ist das Bergrecht ver
knöchert und hat zu unwirtschaftlichen, weil zu vielen eigentlich un
nützen Bohrungen geführt. Bei grösseren Tiefen oder »je geringer
die Kohlenmenge oder je teurer der Schacht ist, eines desto
grösseren Feldes bedarf man, um dieselbe Verzinsung zu erzielen« 2 ).
»Man« — infolge der auch hier beliebten Heimlichkeit ist es nicht genau bekannt
— man also sagt, es handle sich um Objekte im Werte von rund 35 Mill. M. Ob
nun das Syndikat den Besitz erwarb oder nur einige Mächtige daraus, ist gleich, de
facto dieselbe Monopolisierung. Ja, falls das Syndikat sich auflöst oder nicht er
neuert wird, sind die Mächtigen, die schon heute am Syndikate keine grosse Freude
mehr haben, noch besser daran. Dem Syndikat gegenüber hat die neue Gesell
schaft keine Verpflichtungen wegen der Ausnutzung des Besitzes übernommen. — Der
Staat bekommt ganze 10 Proz. ab! Nach der Nordd. Allg. Ztg. will er sich mit
dieser Beteiligung einverstanden erklären, »um in der Lage zu sein, ebenso wie es
beim Kohlensyndikat beabsichtigt ist, eventuell (!) der gemässigten Partei den Rücken
zu stärken und selbstsüchtigen Absichten einzelner, die übertriebene Preiserhöhungen
etwa durchzusetzen versuchen würden, mit Erfolg entgegenzutreten.« Bei diesen
guten Absichten dürfte es sich also empfehlen z. B. Verwaltungsbeamte der staatlichen
Saarkohlenwerke nicht ins Ruhrgebiet zu schicken. (Für die tatsächlichen Unter
lagen dieser Anm. vgl. die Frkf. u. Köln. Ztg. von Aug./Sept. 1905.) Ich mache
an dieser Stelle auch darauf aufmerksam, wie sehr die Ankäufe solcher von andern
okkupierten Gerechtsame durch Amortisation und Verzinsung des festgelegten Kapitals
die Gestehungskosten der Kohlen belasten. Wird doch , da diese Felder nicht
gleich betrieben werden sollen , durch die aufgelaufenen Zinsen das Kapital s. Z.
noch grösser sein.
1) Entw. II. 6.
2) Entw. II. 9.