Full text : Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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1900  war  die  grösste  Wasserhaltung  hier  die  1898  in  Betrieb  gesetzte
Anlage  der  Zeche  Ver.  Maria,  Anna  und  Steinbank  mit  752  P.S.
Motorleistung.  Die  elektrische  Wasserhaltung  bedeutet  für  die
tiefen  und  hochbelasteten  Schächte  einen  grossen  Vorteil  hinsichtlich ­
  Wirtschaftlichkeit,  Betriebssicherheit  und  Raumersparnis 1 ),
erfordert  jedoch  auch  manche  neue  Vorsicht.  Heute  werden  nur
noch  unterirdische  Wasserhaltungsmaschinen  gebaut 2 ).
Um  noch  einige  Zahlen  anzuführen,  die  jedoch  nicht  allgemeine ­
  Gültigkeit  haben,  sei  erwähnt,  dass  bei  einer  Anzahl  Wasserhaltungen ­
  im  Ruhrbezirke  die  Gesamtbetriebskosten  (10%  Amortisation ­
  und  Verzinsung,  Dampf  und  Unterhaltungskosten)  pro
P.S.  in  gehobenem  Wasser  sich  belaufen  auf:
bei  Dampfwasserhaltungen  2,57—9,66  Pf.  Die  Anlagekosten
betrugen  (Maschinenraum  und  Maschine  inklusive  Rohrleitungen)
385704  bezw.  134000  M.;
bei  hydraulischer  Wasserhaltung  z.  B.  auf  5,46  Pf.  bei  M.
326  500  Anlagekosten  und
bei  elektrischer  Wasserhaltung  z.  B.  5,67  Pf.  bei  218  000  M.
Anlagekosten s ).  (Alle  absoluten  Zahlen  stehen  infolge  der  Maschinenpreise ­
  bei  diesem  Betriebszweige  ganz  besonders  unter
dem  Einflüsse  der  Konjunktur;  es  ist  aber  das  Verhängnis  dieses
Betriebszweiges,  dass  gerade  in  Blütezeiten  grosse  Neuanschaffungen ­
  4 )  nötig  werden.)
Bei  der  Wichtigkeit  einer  möglichst  billigen  Wasserhaltung
für  lohnenden  Betrieb  wird  aber  einmal  jenes  geschilderte  gewaltige ­
  Projekt  einer  gemeinsamen  Wasserhaltung  für  den  grössten
Teil  eines  ganzen  Kohlenbeckens  sich  verwirklichen 6 ):  es  wird
der  Weg  dann  der  umgekehrte,  aber  in  der  Entwicklung  notwendig ­
  begründete  sein.  Man  wollte  durch  eine  gemeinsame
Wasserhaltung  die  Betriebe  (technisch  und  wirtschaftlich)  näher
aneinander  bringen.  Aber  die  dargelegte  Entwicklung  schafft
erst  einmal  wenige  oder  eine  grosse  Bergwerksgesellschaft,  und
erst  hierbei  wird  jener  grosse  kostensparende  Fortschritt  ermöglicht ­
  sein:  ein  Unternehmerwille  ist  zu  dem  Plane  notwendig,
1)  Entw.  IV.  316.  2)  Entw.  IV.  367.
3)  Entw.  IV.  370.  4)  Entw.  IV.  144.
5)  Werden  dann  unrentable  Zechen  (z.  B.  im  wasserreichen  südlichen  Ruhrrevier) ­
  stillgelegt,  so  scheidet  ihre  Wasserhaltung  nicht  mehr  aus  dem  Gesamtbetriebe ­
  aus.  Bei  isolierten  Betrieben  kann  eine  mit  der  Stilllegung  einhergehende
Ausserbetriebsetzung  einer  Wasserhaltung  diese  Last  einer  oder  mehreren  Nachbarzechen ­
  aufladen  und  sie  so  technisch  und  wirtschaftlich  schwer  schädigen.
            
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