fullscreen: Forstwirtschafts-Politik

Zielsezungen. 25 
Daß die Grundsätze der Bodenreinertragslehre „in der heutigen Geld- und Kreditwirtschaft 
vom privat- und volkswirtschaftlichen Standpunkt die allein richtigen“ seien, so meint 
Endres !) könne „niemand mehr ernstlich bestreiten. Sie sollten daher die allgemeine 
Grundlage und den Zielpunkt eines j e d e n ?) forstlichen Betriebs bilden und nur dann 
modifiziert?) werden, wenn zwingende Gründe hierfür sprechen“. Solche Gründe 
„eien dann von selbst gegeben, wenn der Wald dem Verkehr nicht aufgeschlossen, mit 
Berechtigungen überlastet, durch Schutzwaldgesetze der gewinnbringendsten Ausnutzung 
entzogen“ sei, „aus ästhetischen oder sonstigen Gründen (Jagd) parkartig bewirtschaftet 
werden“ solle usw. Warum Grundsätze, welche die „allein richtigen“ sind, noch modifiziert 
werden ,„ss o ll e n“, bleibt unverständlich. Wenn sie wirklich die „allein richtigen“ wären, 
dann müßten sie auch immer und überall durchführbar sein und immer und überall 
durchgeführt werden; dann wäre jede, auch die kleinste Abweichung von ihnen eine 
unverzeihliche Inkonsequenz. Mit der Behauptung, daß sie in bestimmten Fällen modifiziert 
werden sollen oder müssen, gibt also Endres indirekt selbst zu, daß diese Grundsätze 
n i ch t die „allein richtigen“ sind. Unsere Aufgabe ist nicht der Aufbau einer Schablone, 
sondern wir müssen, wie IJ. St. Mill einmal gesagt hat, „alle bestimmenden Kräfte 
in gleicher Weise erforschen und uns bemühen, alle, soweit es möglich ist, in den Rahmen 
der Wisssenschaft einzuschließen“. 
Der Satz von der „Harmonie“ oder „Solidarität“ des „privatwirlschaftlichen“ und 
„volkswirtschaftlichen Prinzips“, der von der liberalistischen Wirtschaftstheorie aus der 
Betrachtung der Industrie und des Verkehrswesens und der bei ihnen herrschenden 
Motivation abgeleitet und von der Bodenreinertragslehre auf die Forstwirtschaft übertragen 
wurde, hat keine absolute Gültigkeit. Seine „praktische Geltung ist vielmehr, was nicht 
immer genügend beachtet wird, an bestimmte psychologische Voraussetzungen gebunden, 
weil alles wirtschaftliche Geschehen durch die Psyche der wirtschaftenden Menschen hindurch- 
geht“. Er stellt in Wahrheit „nur eine generelle Regel unter der Supposition des homo 
c economicus dar“, sieht „von allen außerwirtschastlichen Motivationen ab“ und macht 
außerdem ,stillschweigend noch einige weitere Voraussetzungen: daß die Betriebe darauf 
angewiesen seien, ihre Produkte auf dem Markt abzusezen, daß eine Berechnung der 
Rentabilität überhaupt möglich sei, daß die Betriebsinhaber vom Streben nach möglichst 
größter Rentabilität erfüllt seien und daß sie diese in ihrer Betriebsführung zu verwirklichen 
trachten“. Das ist aber „in keinem Produktionszweig in volllommenem Maße der Fall“. 
in der Forstwirtschaft aber am allerwenigsten. 
Denn selbst, wenn die forstwirtschaftliche Produktion für den Absatz erfolgt, ist immer 
noch nicht ausgemacht, daß sie höchste Rentabilität anstrebt. Das kann nur dann der Fall 
sein, wenn es möglich ist, die Rentabilität der verschiedenen Produktionsweisen und 
Betriebsformen rechnerisch festzulegen und miteinander zu vergleichen. Denn zu jeder 
Rentabilitätsrechnung ist unbedingt erforderlich, alle den Reinertrag bestimmenden wirt- 
schaftlichen Talsachen in vergleichbaren Größen, also in Geld auszudrücken und einander 
gegenüberzustellen. Das stößt aber in der Forstwirtsch aft auf unüber- 
windbare Schwierigkeiten. – Zunächst ist es ganz unmöglich, alle in der 
Forstwirtschaft wirkenden Faktoren rechnungsmäßig zu erfassen, was aber zur Aufmachung 
einer exakten Rentabilitätsrechnung unter allen Umständen notwendig wäre. ~ Aber 
1) Endres, I. c., S. 64. 
?) Vom Verfasser gesperrt. 
s) Vom Verfasser gesperrt.
	        
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