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Zu Ziffer I der Anleitung Anm. 14.
B—1
oder Pächters) vorkommt (Rev.Cntsch. vom 31. Oktober 1891 Nr. 8Z — A. N.
f. I. u. A.V. 1891 S. 187). .... . .
Als ein Beschäftigtwerden, ein die VersicherungspfUcht begründen-
1892 S 23 — in dem Falle der Ehefrau eines landwirtschaftlichen Gutstagc-
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so lange das feste Dienstverhältniß aufrecht erhalten wird.
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14. Die Verabredung einer Kündiaungrsrist gestaltet ein aus ge-
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