Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

1. Jakob Fugger. 
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handenen Bilanz vom Jahre 1527, welche auch den Vermögensstand vom Jahre 1511 
nachweist, also die Zunahme des Vermögens klar übersehen läßt. 
Am 14. Februar 1511 betrug das Vermögen der Fuggerschen 
Handlung an liegenden Gütern, Lausern, Lausrat, Silbergeschirr fl. 70884 
davon erhielt der Mannesstamm ein Drittel im voraus .... „ 23628 
und es verblieben also für gemeinsame Rechnung für Jakob Fugger, 
sowie die Erben von Ulrich und Georg im Lande! .... fl. 47256 
dazu kamen an sonstigen Aktiven (Waren, Ausständen, Geld und 
Geldeswert) 213207 
also zusammen fl. 245463 
und zwar gehörten hiervon 
Jakob Fugger fl. 80999 
Alrich Fuggers Erben 87583 
Georg Fuggers Erben 76881 
fl. 245463 
davon wurden an verschiedene Familienmitglieder ausgeteilt . . . „ 48672 
Der Rest von fl. 196791 
bildete das Landelskapital, mit dem die Firma von neuem zu arbeiten begann. 
Dagegen besaß die Landlung am Ende des Jahres 1527 an 
liegenden Gütern, Läufern usw fl. 127902 
an Waren, Ausständen usw „ 1904750 
zusammen fl. 2032652 
Liervon gingen zunächst ab für eine Stiftung 11450 
es verblieben also fl. 2 021202 
und abzüglich des Anlagekapitals von 1511 „ 196791 
verblieb für 17 Jahre ein Gewinn von fl. 1824411 
d. h. 927% für den ganzen Zeitraum oder 54%% im Durchschnitt für jedes Jahr. 
Jakob Fugger starb kinderlos, und die Fuggersche Landlung ging daher nach 
seinem Tode in die Lände seiner Brüdersöhne über, welche seit 1510 schon Teilhaber 
gewesen waren. Jakobs zweites, erst wenige Wochen vor seinem Tode (am 22. Dezember) 
verfaßtes Testament traf hierüber folgende Bestimmungen: Da der älteste Neffe Liero- 
nymus sich bisher nicht als brauchbar für den Lande! erwiesen und an dessen Leitung 
sich auch nicht beteiligt hatte, und da Jakob vermutete, daß dies sich nicht ändern werde, 
so bestimmte er, daß die beiden anderen ihn überlebenden Neffen Raymund und Anton, 
die ihm schon bei Lebzeiten geholfen hatten, nach seinem Tode die Leitung des Geschäfts 
übernehmen sollten. Da ferner Raymund nicht körperlich kräftig genug war, um Landels-- 
reisen und sonst viele Arbeit zu übernehmen, so sollte Anton Macht haben, die 
Landlung allein nach eigenem Gefallen und Gutdünken zu verwalten, ganz 
in derselben Art, wie Jakob dies getan hatte. Damit war die Wahrung des 
monarchischen Prinzips, das in der Leitung dieses gewaltigsten aller deutschen 
Landelshäuser seit dem Tode der Brüder Jakob Fuggers geherrscht hatte, auch für 
die nächste Generation sichergestellt: ein neues Blatt in der Geschichte der Familie 
war aufgeschlagen; auf ihm lesen wir den Namen Anton Fugger.
	        
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