1. Jakob Fugger.
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handenen Bilanz vom Jahre 1527, welche auch den Vermögensstand vom Jahre 1511
nachweist, also die Zunahme des Vermögens klar übersehen läßt.
Am 14. Februar 1511 betrug das Vermögen der Fuggerschen
Handlung an liegenden Gütern, Lausern, Lausrat, Silbergeschirr fl. 70884
davon erhielt der Mannesstamm ein Drittel im voraus .... „ 23628
und es verblieben also für gemeinsame Rechnung für Jakob Fugger,
sowie die Erben von Ulrich und Georg im Lande! .... fl. 47256
dazu kamen an sonstigen Aktiven (Waren, Ausständen, Geld und
Geldeswert) 213207
also zusammen fl. 245463
und zwar gehörten hiervon
Jakob Fugger fl. 80999
Alrich Fuggers Erben 87583
Georg Fuggers Erben 76881
fl. 245463
davon wurden an verschiedene Familienmitglieder ausgeteilt . . . „ 48672
Der Rest von fl. 196791
bildete das Landelskapital, mit dem die Firma von neuem zu arbeiten begann.
Dagegen besaß die Landlung am Ende des Jahres 1527 an
liegenden Gütern, Läufern usw fl. 127902
an Waren, Ausständen usw „ 1904750
zusammen fl. 2032652
Liervon gingen zunächst ab für eine Stiftung 11450
es verblieben also fl. 2 021202
und abzüglich des Anlagekapitals von 1511 „ 196791
verblieb für 17 Jahre ein Gewinn von fl. 1824411
d. h. 927% für den ganzen Zeitraum oder 54%% im Durchschnitt für jedes Jahr.
Jakob Fugger starb kinderlos, und die Fuggersche Landlung ging daher nach
seinem Tode in die Lände seiner Brüdersöhne über, welche seit 1510 schon Teilhaber
gewesen waren. Jakobs zweites, erst wenige Wochen vor seinem Tode (am 22. Dezember)
verfaßtes Testament traf hierüber folgende Bestimmungen: Da der älteste Neffe Liero-
nymus sich bisher nicht als brauchbar für den Lande! erwiesen und an dessen Leitung
sich auch nicht beteiligt hatte, und da Jakob vermutete, daß dies sich nicht ändern werde,
so bestimmte er, daß die beiden anderen ihn überlebenden Neffen Raymund und Anton,
die ihm schon bei Lebzeiten geholfen hatten, nach seinem Tode die Leitung des Geschäfts
übernehmen sollten. Da ferner Raymund nicht körperlich kräftig genug war, um Landels--
reisen und sonst viele Arbeit zu übernehmen, so sollte Anton Macht haben, die
Landlung allein nach eigenem Gefallen und Gutdünken zu verwalten, ganz
in derselben Art, wie Jakob dies getan hatte. Damit war die Wahrung des
monarchischen Prinzips, das in der Leitung dieses gewaltigsten aller deutschen
Landelshäuser seit dem Tode der Brüder Jakob Fuggers geherrscht hatte, auch für
die nächste Generation sichergestellt: ein neues Blatt in der Geschichte der Familie
war aufgeschlagen; auf ihm lesen wir den Namen Anton Fugger.