fullscreen: Finanzwissenschaft

Vorrede. 
VH 
Eigentums wesentlich eingeschränkt. . Es wurde das Eigentumsrecht 
gewissermaßen mit der Klausel versehen — einzelne Staatsmänner 
haben dies auch ausgesprochen —, daß dieses Recht nur so weit 
reicht, als es das Interesse des Staates erlaubt. Dem gegenüber 
haben die finanziellen Hoheitsrechte eine bedeutende Erweiterung 
gewonnen. Dazu kommt, daß der Krieg das Eigentumsrecht und 
dessen Ursprung in eine grelle Beleuchtung versetzt hat. Das alte 
Eigentumsrecht hat seinen Fortbestand den erfolgreichen kriegerischen 
Anstrengungen zu verdanken, ohne welche es dem Eigentümer ver 
loren gegangen wäre. Die neuentstandenen Eigentumsrechte stammen 
auch zumeist aus den durch den Krieg geschaffenen Konjunkturen. 
Grund genug, um den staatlichen Ursprung des Eigentums zu do 
kumentieren und damit dem Staate besondere Vorrechte zu sichern. 
Nicht der Krieg allein wird die Ursache einer außerordent 
lichen Steigerung des Staatsbedarfes sein. Auch die während des 
mehrjährigen Krieges vernachlässigten kulturellen und wirtschaft 
lichen, sowie sozialen Aufgaben werden mit bedeutenden Ansprüchen 
hervortreten. Hierzu kommt die Abnahme oder Vernichtung vieler 
Steuerkräfte, die Abnahme der Bevölkerungszahl und damit der 
Steuerzahler, die Vernichtung von Produktionsstätten usw. 
Die Entfaltung der Produktionskräfte, die des Bodens und der 
Natur überhaupt, der menschlichen Arbeit und des Kapitals muß 
auf breitester Basis befördert werden, denn je höher die Pyramide 
der Staatsbedürfnisse, desto breiter muß auch die Grundlage sein. 
Dann muß die Opferfreudigkeit der Staatsbürger zunehmen in der 
durch den Krieg gebotenen Erkenntnis, daß Staat und Individuum 
nur zwei verschiedene Seiten derselben Erscheinung sind und im 
Grunde eine Einheit bilden. Dann wird auch rechtzeitig der Ge 
fahr entgegengetreten werden, daß die Grundsäulen der gerechten 
und rationellen Besteuerung durch den Drang der Notwendigkeit 
erschüttert werden. 
Trotzdem ich also in Folge der Not des Tages befürchte, 
daß die Festhaltung prinzipieller Richtlinien nicht die nötige Wert 
schätzung behaupten wird, so würde ich doch glauben, daß wenig 
stens nach einer Richtung hin eine Aufgabe vor Augen gehalten 
werden könnte. Es ist dies vor allem der Gedanke, daß bis zu 
einem gewissen Grade danach gestrebt werden muß, einen wachsenden 
Teil des Nationaleinkommens dem Staate zur Verfügung zu stellen. 
Da der Staat nun mehr Aufgaben übernimmt, die bisher ganz ver 
nachlässigt waren oder aus den der Privatwirtschaft zur Verfügung
	        
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