1. Deutsche Handelspolitik am Anfange des 19. Jahrhunderts. 377
und Mautschranken voneinander getrennt. Denn das Recht, Zölle zu erheben, war
vom Kaiser, dem es als fiskalisches, nutzbares Loheitsrecht zustand, freigebig an die
Rcichsstände verliehen worden. Dazu kamen eine Menge Zölle von Gemeinden und
sogar Privaten, welche auf keinen Rechtstitel sich berufen konnten, aber ihre Maut-
stellen nur mit desto größerer Beharrlichkeit aufrecht erhielten. Zahlreich waren von
jeher die Klagen über diese Belastungen und Hemmnisse des Verkehrs, zahlreich die
Ermahnungen seitens des Kaisers. Aber die Reichsgewalt war im Zerfallen, und ihren
Verboten fehlte der wirksame Hintergrund der Exekution.
Dazu kamen noch direkte Verbrauchssteuern auf den Verkehr mit Vermögens
gegenständen, hohe Taxen und Sporteln, die wegen ihrer Höhe nicht mehr den Charakter
von Gebühren, sondern den von Steuern hatten, die Regalien und Monopole, die
Stapelrechte u. dgl.
And um das Maß der Leiden des deutschen Handels- und Gewerbestandes voll
zumachen, schlossen sich die angrenzenden Staaten durch Zollschranken ab, die häufig
in Prohibitivsysteme ausarteten. Während der deutsche Markt vielfach ein offenes
Feld für die fremden Manufakte bildete, war dem Erzeugnis des deutschen Fleißes der
Absatz ins Ausland größtenteils unmöglich. Auch hier fehlte es nicht an Klagen,
aber auch hier konnte dem Wunsche der Nation die Tat nicht folgen, da es an der
nötigen Macht und Kraft gebrach.
Mit der Auflösung des Deutschen Reichs war die Möglichkeit gegeben, wenigstens
einen Teil dieser Mißstände zu beseitigen. Allein im allgemeinen war es wohl keine
Zeit für wirtschaftliche Reformen nach innen, da der Krieg alle Kräfte beanspruchte;
andererseits haben die wirklich durchgeführten Reformen kleinerer Territorien und das
Hinwegfallen mancher Schranken durch Beseitigung zahlreicher Staaten wesentlich
dadurch an Bedeutung verloren, daß in Preußen und Elsterreich das alte Mißverhältnis
im Zoll- und Landelswesen fortdauerte.
Was Preußen betrifft, aus dein die Nachrichten für jene Zeit am reichlichsten
fließen, so bestanden dort noch zu Anfang des 19. Jahrhunderts 67 zum Teil sich
vollständig widersprechende Tarife, — besondere für Waren, besondere für die Landes
teile, besondere für Personen. Wie Stadt und Land getrennt gehalten wurden, ein
jedes Rittergut gleichsam einen kleinen Staat für sich ausmachte, so hatte jede Provinz
und in derselben wieder einzelne Landesteile, je nach ihrer historischen Entwickelung,
ihre besonderen Rechte, ihre besonderen Verfassungen und in bezug auf Handel ihre
besonderen Zölle. Ging eine Ware aus der Neumark in die Mittelmark, aus der
Mark nach Schlesien, aus Pommern nach Preußen, so standen Zollbäume an den
Grenzen der Provinzen, und der Übergang aus einer Provinz in die andere unterlag
einer besonderen Abgabe. Ja, innerhalb einer und derselben Provinz bestanden
Verschiedenheiten. Die Ackermark und die Priegnitz hatten in manchen Beziehungen
verschiedene Tarife. 8000 Accise- und Zollbeamten wachten über die Besteuerung von
2775 belegten Arükeln. Es ist selbstverständlich, daß darunter der inländische Handel
ganz besonders litt, während andererseits Preußens ausländischer Handel dadurch
gelähmt war, daß eine Menge von Produkten nicht ein- oder ausgeführt werden
konnte.
Was das Gewerbewesen Preußens anlangt, so fällt zwar in jene Zeit die Ein
führung der Gewerbefreiheit, und zwar für Preußen und Litauen 1806 und 1808,
für die ganze Monarchie 1810. Aber über die Wirkung dieser liberalen Maßregel,
die jedenfalls auf den Nationalgeist ihren heilsamen Einfluß ausübte, in wirtschaft
licher Beziehung gibt es keinen Nachweis. Jedenfalls ist dem Arteil Gustav Schmollers
beizustimmen, daß die gewerblichen Gesamtverhältnisse sich zunächst nicht viel geändert
haben werden, weil sie unter dem Dnicke vieler anderer, mächtiger wirkender Arsachen
standen.