Full text : Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

70  Zweiter  Teil.  Landet.  III.  Zur  Geschichte  von  Landet  und  Industrie.
Empfang  ein.  Wie  Ritterbürtige  damals  Kaufmann  wurden,  —  jener  Wimar  in
Laon  „war  aus  Ritterblut  geboren"  —  so  konnten  Kaufleute  auch  zu  Rittern  geschlagen ­
  werden.  So  empfängt  im  guten  Gerhard  der  Sohn  des  Alten  die  Ritterweihe. ­
  Immerhin  war  ihm  aber  doch  damit  eine  besondere  Ehre  erwiesen:
„Din  sun  der  ist  ein  koufman
Und  noch  ein  harte  stolzer  kneht
Der  sol  dienstmannes  reht
Emphähen  unde  leiten  swert,
In  nterschefte  werden  wert.
Der  weide  höchste  werdekeit
Bejagt  ein  man,  der  wäpen  treit
Alsus  wil  ich  dich  stiuren
Und  dtne  saelde  tiuren“.
Es  war  also  in  dieser  Zeit  noch  der  Landet  durchaus  mit  der  Ritterwürde  vereinbar, ­
  und  erst  die  unfreiwillige  Auswanderung  vieler  alter  Geschlechter  aus  der  Stadt,
das  Leraufkommen  der  reichen  Zünftler  und  ihre  Versippung  mit  der  kaufmännischen
Stadtaristokratte  brachten  eine  Spaltung  zwischen  dieser  und  dem  nunmehrigen  Landadel ­
  hervor.  Eine  Ausgleichung  der  Standesunterschiede  darf  man  jedoch  nicht  annehmen. ­
  Eine  Ehe  zwischen  Ritter  und  nicht  ritterbürtiger  Kaufmannstochter  blieb
Mesalliance.  —  Die  ritterliche  Lebenshaltung  war  für  den  Großkaufmann  übrigens
noch  lange  ein  Muster,  auch  als  der  Glanz  des  Rittertums  immer  mehr  erblaßte.
Er  geizte  nach  dem  Ritterschild,  und  seine  Lausfrau  suchte  bunte  rittermäßige  Kleidung
und  Ringe  zu  tragen.  Ritterliche  Spuren  tragen  die  kaufmännischen  Genossenschaften
wie  die  des  Artushofes  in  Danzig  noch  lange.  Es  klingt  wie  das  Testament  eines
Ritters,  wenn  lUmcm  Stromer  im  14.  Jahrhundert  lehtwillig  bestimmt,  daß  all'  sein
Larnisch  und  Waffen,  sowie  seine  Lehngüter  —  Landgüter  sind  damals  ein  regelmäßiger
Besitz  reicher  Bürger  —  den  Söhnen  anheimfallen  sollen,  daneben  kommt  freilich  die
Papierfabrik.
Es  führen  uns  diese  Fragen  auf  das  soziale  Ansehen,  das  der  kaufmännische
Beruf  als  solcher  damals  hatte.  Im  klassischen  Altertum  hat  derselbe  eigentlich  vorwiegend ­
  in  Mißachtung  gestanden:  auch  der  Großhandel  der  späteren  Zeit  hat  nur
praküsch,  aber  nicht  theoretisch  darin  etwas  geändert.  Dem  feudalen  System  des  Mittelalters ­
  konnte  jene  Anschauung  auch  nur  entsprechen.  Schärfer  aber  noch  wirkte  in
bezug  auf  die  theoretische  Beurteilung  jene  Macht,  in  der  sich  das  gesantte  geistige
Leben  konzentrierte,  die  Kirche.  Praktisch  hat  die  Kirche  wie  die  gesamte  materielle
Kultur  so  auch  den  Lande!  in  richtiger  Erkenntnis  der  Bedürfnisse  der  Bevölkerung
außerordentlich  gefördert,  theoretisch  hat  sie  ihn  aufs  schärfste  verurteilt.  In  bezug
auf  das  weltliche  Leben  war  das  kirchliche  Ideal  ja  überhaupt  schlechthin  negativ:  es
hieß  Askese  und  Weltverneinung;  ein  Ideal,  das  sich  aber  nur  in  gewissen  Zeiten
stärker  in  den  Gemütern  der  Menschen  festsetzen  konnte  und  festgesetzt  hat.  So  war
auch  schon  der  Reichtum  als  solcher,  den  das  klassische  Altertum  sehr  hoch  geschäht  hatte,
der  Kirche  in  der  Theorie  verhaßt.  Da  kann  die  Verurteilung  des  Landels  nicht
wundernehmen.  Freilich  hatten  die  wirklichen  Verhältnisse  schon  früh  dazu  geführt,
daß  sogar  die  Geistlichen  selbst  Lande!  trieben.  And  die  wiederholten  Verbote  lassen
auf  Beibehaltung  dieser  Gewohnheit  noch  lange  schließen.  Verboten  wurde  aber  den
Geistlichen  die  Betreibung  eines  kaufmännischen  Geschäfts  wie  die  Beteiligung  an  einem
solchen  fortwährend,  so  von  den  Synoden  zu  Köln  1260,  zu  Magdeburg  1261  usw.
Die  ganz  strengen  Beurteiler  hätten  aber  am  liebsten  den  Lande!  überhaupt  verboten;
so  Duns  Scotus,  weil  derselbe  zur  Gewinnsucht  führe.  Thomas  von  Aquino  wünschte
weitgehendste  Einschränkung:  nur  der  Befriedigung  notwendigster  Lebensbedürfnisse
            
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