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0 Davis, a. a, O. S. 12.
money). Diesem Verfahren liegt folgende Erwägung zugrunde.
Wenn jeden Monat 10 sh eingezahlt werden, so wachsen sie
mit Zins und Zinseszius bei dem Zinsfuß von 5 % in ungefähr
12'/ 2 Jahren auf 100 £ an, wenn nicht irgend welche Abzüge
für Ausgaben und Verluste gemacht werden müssen. Dem
entsprechend setzt man den Beitrag allgemein auf 10 sh
monatlich fest, indem man annimmt, daß die Lebensdauer der
Gesellschaft ungefähr 1 ji 1 / 2 Jahre betragen würde. Das
Lösungsgeld wurde auch gewöhnlich auf 10 sh oder 10 sh
6 d festgesetzt.
Dieses System hat dann wiederum verschiedene Modi
fikationen zugelassen. So sagte man sich, daß eine Summe,
die zu 5 % angelegt ist, sich mit Zins und Zinseszins in un
gefähr 14'/ 2 Jahren verdoppeln muß. So wird eine monat
liche Leistung von 10 sh in dieser Zeit schließlich den Be
trag von 120 £ ergeben. Man gründete dementsprechend Ge
nossenschaften mit Anteilen auf 120 £ mit einer Geschäfts
dauer von 14'/ 2 Jahren. Diejenigen Mitglieder, welche einen
Vorschuß verlangten, erhielten pro Geschäftsanteil 60 £,
welche bei einem Diskont von b% den endgültigen Wert des
Geschäftsanteils repräsentieren. In diesem Falle wurde kein
Lösungsgeld verlangt, indem man die 60 £ als eine Anleihe
betrachtete, die mit Zins und Zinseszins nach Ablauf der
Vereinsexistenz durch die Beiträge getilgt sein würde.
In anderen Genossenschaften wiederum hat man ein
Prämiensystem eingeführt.') Für den Vorschuß mußte dann
außer dem Zins auch noch eine Prämie gezahlt werden.
Es konnte z. B. der Fall sein, daß die Nachfrage nach Vor
schüssen größer war, als das Vermögen, welches der Genossen
schaft zu diesem Zweck zur Verfügung stand ; dann pflegten
diejenigen Bewerber, die den Vorschuß dringend nötig hatten,
einen höheren Diskont anzubieten als andere, welche das
Geld weniger dringend nötig hatten; hierdurch entstand die
Prämie. In anderen Fällen wiederum wurde eine Versteigerung
veranstaltet und zwar in der Weise, daß die Mitglieder sich
gegenseitig unterboten, bis derjenige den Vorschuß erhielt, der
mit der geringsten Summe für einen Nominalvorschuß von