Full text: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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0 Davis, a. a, O. S. 12. 
money). Diesem Verfahren liegt folgende Erwägung zugrunde. 
Wenn jeden Monat 10 sh eingezahlt werden, so wachsen sie 
mit Zins und Zinseszius bei dem Zinsfuß von 5 % in ungefähr 
12'/ 2 Jahren auf 100 £ an, wenn nicht irgend welche Abzüge 
für Ausgaben und Verluste gemacht werden müssen. Dem 
entsprechend setzt man den Beitrag allgemein auf 10 sh 
monatlich fest, indem man annimmt, daß die Lebensdauer der 
Gesellschaft ungefähr 1 ji 1 / 2 Jahre betragen würde. Das 
Lösungsgeld wurde auch gewöhnlich auf 10 sh oder 10 sh 
6 d festgesetzt. 
Dieses System hat dann wiederum verschiedene Modi 
fikationen zugelassen. So sagte man sich, daß eine Summe, 
die zu 5 % angelegt ist, sich mit Zins und Zinseszins in un 
gefähr 14'/ 2 Jahren verdoppeln muß. So wird eine monat 
liche Leistung von 10 sh in dieser Zeit schließlich den Be 
trag von 120 £ ergeben. Man gründete dementsprechend Ge 
nossenschaften mit Anteilen auf 120 £ mit einer Geschäfts 
dauer von 14'/ 2 Jahren. Diejenigen Mitglieder, welche einen 
Vorschuß verlangten, erhielten pro Geschäftsanteil 60 £, 
welche bei einem Diskont von b% den endgültigen Wert des 
Geschäftsanteils repräsentieren. In diesem Falle wurde kein 
Lösungsgeld verlangt, indem man die 60 £ als eine Anleihe 
betrachtete, die mit Zins und Zinseszins nach Ablauf der 
Vereinsexistenz durch die Beiträge getilgt sein würde. 
In anderen Genossenschaften wiederum hat man ein 
Prämiensystem eingeführt.') Für den Vorschuß mußte dann 
außer dem Zins auch noch eine Prämie gezahlt werden. 
Es konnte z. B. der Fall sein, daß die Nachfrage nach Vor 
schüssen größer war, als das Vermögen, welches der Genossen 
schaft zu diesem Zweck zur Verfügung stand ; dann pflegten 
diejenigen Bewerber, die den Vorschuß dringend nötig hatten, 
einen höheren Diskont anzubieten als andere, welche das 
Geld weniger dringend nötig hatten; hierdurch entstand die 
Prämie. In anderen Fällen wiederum wurde eine Versteigerung 
veranstaltet und zwar in der Weise, daß die Mitglieder sich 
gegenseitig unterboten, bis derjenige den Vorschuß erhielt, der 
mit der geringsten Summe für einen Nominalvorschuß von
	        
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