64
Für die einzelnen Gruppen nach dem Gegenstände des Unternehmens ergehen sich in demselben Sinne folgende Zahlen.
1. Kreditgenossenschaften.
a) AlsMitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e)
b) „ ,, nur einfach gezählt (Tab. XI.)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
2. Rohstoffgenossenschaften, gewerbliche.
a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e)
b) ,, ,, nur einfach gezählt (Tab. XI.)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
3. Rohstoffgenossenschaften, landwirtschaftliche.
a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e)
b) „ nur einfach gezählt (Tab. XI)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
5. Werkgeflossenschaften, gewerbliche.
a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab.X unter e)
b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
9. Magazingenossenschaften, landwirtschaftliche.
a) Als Mitgliedsgen. einfach u.mehrfachgezählt(Tab.Xunter e)
b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
10. Rohstoff- u. Magazingenossenschaften, gewerbliche.
a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e)
b) ' „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
11. Rohstoff- u. Magazingenossenschaften, landwirtschaftl.
a) AlsMitgliedsgen. einfach u.mehrfach gezählt(Tab.Xunter e)
b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
12. Produktivgenossenschaften, gewerbliche.
a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter e)
b) „ „ nur einfach gezählt (Tab: XI)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
13. Produktivgenossenschaften, landwirtschaftliche.
a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab.Xunter e)
b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI) ......
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
14. Zuchtgenossenschaften.
a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt (Tab. X unter c)
b) „ „ . nur einfach gezählt (Tab. XI)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
15. Konsumvereine.
a) Als Mitgliedsgen. einfachu. mehrfach gezählt (Tab. X unter e)
b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
18. Sonstige Genossenschaften.
a) Als Mitgliedsgen. einfach u. mehrfach gezählt(Tab X untere)
b) „ „ nur einfach gezählt (Tab. XI)
also mehr durch mehrfache Beteiligung . . .
mil
u. H.
mit b. H.
insgesamt
unc
u. N.
mit
mit
en.
mit Mit
gliedern
Gen.
mit Mit
gliedern
Gen.
mit
Mit
gliedern
weiteren
Geschäfts
anteilen
Gesamt
haftsumme
M
527
769 373
6 353
666 782
1 174
102
591
197 854
102 122
100
460
614 256
4 879
539 583
581
74
673
69 292
64 707
900
067
155 117
1474
127 199
593
27
918
128 562
37 414
200
45
1 719
3
274
42
1
445
523
633
720
39
1 263
1
26
38
1
237
347
506
520
6
456
2
248
4
208
176
127
200
850
84 491
294
22 444
556
62
047
124 844
57 197
490
449
37 567
167
14 392
282
23
175
14 357
22 212
470
401
46 924
127
8 052
274
38
872
110 487
34 985
020
24
954
3
31
21
923
7 625
2 915
650
22
880
3
31
19
849
5 383
1757
650
2
74
—
—
2
74
2 242
1 158
000
87
20 501
5
277
82
20
224
68 890
17 974
200
55
8 537
1
25
54
8
512
28 492
6 940
140
32
11 964
4
252
28
11
712
40 398
11034
060
30
1 154
30
1
154
283
400
700
28
1018
—
28
1
018
221
390
800
2
136
—
—
2
136
62
9
900
10
1583
2
86
8
1
497
15 574
1900
700
8
799
2
86
6
713
928
357
700
2
784
—
—
2
784
14 646
1543
000
35
3 017
3
45
32
2
972
10 239
5 916
060
25
2 457
1
7
24
2
450
8 665
3 674
860
10
560
2
38
8
522
1 574
2 241
200
073
82 497
474
37 949
599
44
548
163 724
46 620
755
786
53 978
345
29 577
441
24
401
105 437
2.8 142
465
287
28 519
129
8 372
158
20
147
58 287
18 478
290
55
4 458
5
224
50
4
234
577
1 132
110
51
4 030
5
224
46
3
S06
565
1080
730
4
428
—
—
4
428
12
51
380
59
13 321
19
1361
40
11
960
2 278
847
615
53
12 767
13
807
40
11
960
2 278
847
615
6
554
6
554
—
—
—
21
3167
4
86
17
3
081
8 406
3 462
000
19
2 505
4
86
15
2
419
8 182
3 373
400
2
062
—
2
662
224
88
600
Will man die Übereinstimmung der Tabellen X unter e) und
XI des Tabellenwerkes bezüglich der Mitgliedsgenossenschaften
gewinnen, so addiert man die in der Tabelle XI enthaltenen
Ziffern der Mitgliedsgenossenschaften in der Weise, daß die
Ziffern der einer genossenschaftlichen Zentrale angeschlossenen
Genossenschaften einfach, die Ziffern der zwei genossen
schaftlichen Zentralen angeschlossenen Genossenschaften zwei
fach und die Ziffern der drei genossenschaftlichen Zentralen
angeschlossenen Genossenschaften dreifach gezählt werden.
Eine Genossenschaft der letzteren Gruppe, die vier genossen
schaftlichen Zentralen gleichzeitig angehört ist vierfach zu
zählen. Dann ergeben sich als Endsummen die in der Tabelle X
unter e) des Tabellenwerkes nachgewiesenen Zahlen. Die Rech
nung läßt sich für die Summe aller Genossenschaften, wie auch
für die einzelnen Gruppen nach dem Gegenstände des Unter
nehmens und nach den Haftpflichtarten durchführen. — Schließ
lich sei noch bemerkt, daß in den Tabellen X und XI des Ta
bellenwerkes die Zentral- (Haupt-) Genossenschaften, soweit
sie einer anderen preußischen Zentral- (Haupt-) Genossenschaft
angehören, mit behandelt sind, was auch bei Betrachtung der
in dem vorliegenden Abschnitte enthaltenen tabellarischen
Übersichten zu beachten bleibt.
Die im vorstehenden nachgewiesene Doppel- und mehr
fache Beteiligung von Genossenschaften an genossenschaft
lichen Zentralen hat im allgemeinen für die Kreditgewährung
der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse, . soweit die
Zentralen solche überhaupt beanspruchen, keine Bedenken, da
1 die Preußische Central-Genossenschafts-Kasse die Kreditfähig