Full text : Die englische Agrarenquete von 1913

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Dritter  Teil.

mehr  dagegen  gesichert,  daß  sie  für  ihre  Verbesserungen  durch  Heraufsetzen ­
  der  Pacht  bestraft  werden.
Weiterhin  hat  auch  der  schottische  Gerichtshof  über  die  Entschädigung
beim  Abzug  des  Pächters  zu  befinden,  sowohl  bei  freiwilliger  Pachtaufgabe ­
  wie  auch,  wenn  das  Land  für  öffentliche  Zwecke  gebraucht  wird.
In  seiner  neuen  Zusammensetzung  hat  der  Land-Gerichtshof  nur  einen
rechtsgelehrten  Vorsitzenden;  die  übrigen  vier  Mitglieder  sind  ein  Grundbesitzer, ­
  ein  Gutsverwalter,  ein  Pächter  einer  Ackerfarm,  ein  Pächter
einer  Grasfarm.  Die  Jurisdiktion  wird  solcherart  lediglich  zu  einer
rechtlichen  Sanktion  der  auf  guten  alten  Herrschaften  geübten  gerechten
Auseinandersetzung  zwischen  Besitzer  und  Pächter.  Das  ganze  Verfahren
ist  von  höchstem  Nutzen  für  die  schottischen  Kleinpächter  geworden  und  hat
wiederholt  auch  die  Billigung  konservativer  Großgrundbesitzer  gefunden.
Nicht  verhehlen  wollen  wir  uns,  daß  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  der  schottischen  Erofter  Grafschaften  und  die  des  englischen  platten
Landes  sehr  verschieden  liegen,  und  daß  deshalb  das  schottische  Beispiel
nicht  so  ohne  weiteres  als  nachahmungswürdig  hingestellt  werden  kann.
Es  war  einer  der  politischen  Grundsätze  der  ersten  Hälfte  des
19.  Jahrhunderts,  daß  der  Staat  möglichst  wenig  in  wirtschaftliche
Verhältnisse  eingreifen  solle.  Davon  mußte  zuerst  bezüglich  des  Verhältnisses ­
  zwischen  Arbeiter  und  Unternehmer  abgegangen  werden.
Dann  kamen  wir  auf  den  Punkt,  daß  die  gewaltige  Macht,  die  das
Monopol  des  Landbesitzes  bedeutet,  eingeschränkt  werden  mußte.  Dies
geschah  in  den  früher  bereits  erwähnten  Gesetzen,  die  Entschädigungen
für  die  Pächter  festsetzen,  Pachtverträge  unter  Ausschluß  gewisser  gesetzlicher ­
  Bestimmungen  zu  schließen  verboten,  die  in  Schottland  die  kleinen
Pächter  schützten.  Je  mehr  die  Nachfrage  nach  Land  wächst,  desto
schärfer  tritt  die  Monopolistenstellung  der  Grundbesitzer  zutage,  und
dagegen  muß  aus  Gründen  der  allgemeinen  Wohlfahrt  eingeschritten
werden.  Die  agrarische  Depression  der  achtziger  und  neunziger  Jahre
verschleierte  dies  für  kurze  Zeit  indem  mehr  Angebot  als  Nachfrage
nach  Farmen  auftrat,  aber  jetzt  liegt  wieder  die  wirtschaftliche  Überlegenheit ­
  der  Grundbesitzer  klar  zutage.  Deshalb  muß  Sicherung  der
Pacht  gefordert  werden,  die  in  erster  Linie  allerdings  im  Interesse  der
Pächter,  in  zweiter  aber  auch  im  wohlverstandenen  Interesse  vieler
Verpächter  durch  einen  Land-Gerichtshof  gesichert  werden  muß.  Dieser
wird  auf  den  wirtschaftlichen  Zustand  der  Farmen  höchst  vorteilhaft
einwirken  und  damit  die  nationale  Produktion  heben,  denn  nunmehr
            
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