Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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den  Vorteil  davon  haben  würden,  wenn  durch  die  Kapitalanlagevorschrift ­
  die  Wettbewerbschancen  der  deutschen  Gesellschaften ­
  beeinträchtigt  würden.  Dies  muß  der  Fall  sein,
Ida  die  Kapitalanlagevorschrift  die  einheimischen  Gesellschaften
ganz  anders  trifft  als  die  ausländischen,  deren  deutsches  Geschäft
nur  einen  Bruchteil  ihres  Gesamtgeschäfts  bildet.
Da  die  Stellung  der  einheimischen  Unternehmungen  im
geschäftlichen  Wettbewerb  mit  den  ausländischen  eine  nicht
unbeträchtliche  Schwächung  erfährt,  werden  in  dem  Moment,
in  dem  die  deutschen  Gesellschaften  gezwungen  sind,
Staatspapiere  in  bestimmter  Höhe  zu  erwerben,  die  ausländischen, ­
  in  Deutschland  tätigen  Unternehmungen  diese  Tatsache ­
  dazu  benutzen,  um  in  den  Kreisen  des  versicherungsuchenden ­
  Publikums  eine  außerordentlich  lebhafte  Propaganda*
(für  sich  zu  entfalten  und  ihre  höhere  Konkurrenzfähigkeit  gegenüber ­
  den  deutschen  Unternehmungen  zu  betonen.  Die  Folge
hiervon  wird  sein,  daß  das  deutsche  Versicherungsgeschäft  ausländischer ­
  Unternehmungen  eine  schnellere  Vergrößerung  als
bisher  auf  Kosten  des  Geschäftes  der  einheimischen  Anstalten
zeigen  wird.
Wie  in  Deutschland  ausländische  Anstalten  tätig  sind,  so
betreiben  anderseits  zahlreiche  deutsche  Unternehmungen  Versicherungsgeschäfte ­
  aller  Art  in  nahezu  allen  Kulturländer«.
Wenn  ihnen  in  Zukunft  durch  die  Kapitalanlagevorschrift  eine
schwere  Fessel  auferlegt  wird  und  sie  im  Preis  der  Versicherung
nicht  mehr  mit  den  übrigen,  in  jenen  ausländischen  Gebieten
tätigen  Anstalten  der  verschiedenen  Nationen  konkurrieren  können, ­
  so  wird  sich  in  Zukunft  der  Versicherungsbestand  der
deutschen  Gesellschaften  im  Auslande  nicht  mehr  in  derselben
Weise  vermehren,  sondern  sich  im  Gegenteil  langsamer  vergrößern ­
  oder  gar  nur  auf  der  bisherigen  Höhe  erhalten.  Diese
Folgen  der  Kapitalanlagevorschrift,  die  Förderung  der  ausländischen ­
  Versicherungsunternehmungen  in  Deutschland  und  die
Hemmung  der  deutschen  Versicherungsunternehmungen  im
Auslande,  werden  aber  nicht  ohne  Wirkung  auf  die  gesamte
(deutsche  Volkswirtschaft  bleiben.  Es  bedarf  keiner  Erwähnung,
daß  die  ausländischen,  in  Deutschland  arbeitenden  Unter-
            
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