Zur Durchführung des Gesetzes.
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Von dem Lehr erverein Hannover-Linden, welcher für eine
Listenführung in meinem Sinne eintritt, ist noch vorgefchlagen, daß
in regelmäßigen Zwischenräumen den Schulen ein Verzeichnis
derjenigen Betriebe mitgeteilt werde, in denen Kinder befchäftigt
werden, und daß die kurz zusammengestellten Schutzbestimmungen
für fremde und eigene Kinder in der Form der
Schulordnungen den Schulen zugehen, damit sie nötigenfalls
den Eltern eingehändigt werden können.
Wir hegen die Meinung, daß die zuständigen Behörden über
den Wert auch dieses Vorgehens nicht im Zweifel find. Auch ist
darauf hinzuweisen, (Fechner a. a. 0.), „daß durch die Fassung
des Gesetzes selbst mit ausdrücklichem Wunsch und Willen der gesetzgebenden
Faktoren dem Lehrer eine andere Stellung bei der
Durchführung des Kinderschutzgesetzes zugewiesen werden sollte als
etwa beim Fürsorgeerziehungsgesetz, wo man es bekanntlich verabsäumte,
sich der Mitwirkung der Schule gesetzlich zu versichern."
Wie im preußischen Fürsorgeerziehungsgesetz der Vormundschaftsrichter
die hervorragende und ausschlaggebende Stellung erhalten hat,
so im Kinderschutzgesetz der Kreisschulinspektor. Möge er seine
Lehrer, möchten seine Lehrer ihn gewinnen, wenn auf einer
Seite es an tiefergehendem Interesse fehlen sollte, oder aber das
vorhandene Interesse erlahmt in einer Sache, bei der es ohne einen
kleinen Kampf nicht wohl abgehen wird.
Die Lehrerschaft kann heute, nachdem der Bundesrat von
seinen Befugnissen einen toeitgehenden Gebrauch
machte, Umgehungen aber durch eine zunächst nicht beabsichtigte,
immerhin nicht unmögliche AusschaltungderLehrerschaft
bei der Durchführung des Gesetzes nichr selten
sein werden, — nur auf das allerbestimmteste erklären, daß sie
nicht gesonnen ist, das Gesetz auf dem Papier stehen
zu lassen. Sie weiß den Wert erziehlicher Handarbeit
zu schätzen: diese freie Betätigung natürlicher Kräfte, eine Lust und
Erhebung, die harmonische Vollendung der allseitigen Entwicklung;
die gewerbliche Kinderarbeit aber, dieses traurige Zerrbild
von Arbeit, hervorgerufen durch Not, die nur gesteigert wird, begünstigt
durch Egoismus der Arbeitgeber, der endlich, einigermaßen