Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Einleitung. 
den Gast- und Schankwirtschaften, vor allem aber in den Jahres 
berichten der Gcwerbe-Aufsichtsbeamten mit ihren häufigen Klagen 
über eine übermäßige gewerbliche Kinderbeschäftigung. 
Hiernach kann nicht bezweifelt werden, daß eine dringende Ver 
anlassung vorliegt, nunmehr der Regelung der gewerblichen Kinder 
arbeit außerhalb der Fabriken und der diesen gleichstehenden Anlagen 
näher zu treten. Auch wird sich diese Regelung angesichts der her 
vorgehobenen Mißstände nicht auf diejenigen Fälle beschränken können, 
in denen Kinder außerhalb der Familie als gewerbliche Arbeiter 
in Werkstätten, dem Handels- und Verkehrsgewerbe und dergleichen 
tätig sind. Ein Eingreifen erscheint vielmehr auch hinsichtlich solcher 
Betriebe geboten, in denen ausschließlich Familienangehörige be 
schäftigt werden, so daß insoweit von dem bisher auf dem Gebiete 
des Arbeiterschutzes maßgebenden Grundsätze des § 154 Abs. 4 der 
Gewerbeordnung, wonach die Familie die Schranke für die Arbeiter 
schutzgesetzgebung bilven soll, abzusehen sein wird. 
Die Bedenken, welche gegen eine Regelung der Kinderarbeit in 
solchen Betrieben sprechen, in denen der Arbeitgeber ausschließlich 
Familienangehörige beschäftigt, also in Betrieben, wie sie sich be 
sonders zahlreich in der Hausindustrie finden, sind eingehend er 
wogen worden. Namentlich war man sich der Schwierigkeiten einer 
ausreichenden Kontrolle wohl bewußt. Allein in dieser Beziehung 
kam zunächst in Betracht, daß schon dadurch viel gewonnen ist, wenn 
überhaupt Bestimmungen bestehen, welche unzulässige Kinderbeschäfti 
gung für die Folge ausschließen, da solche Vorschriften den Eltern 
einen Maßstab dafür geben werden, was sie ihren Kindern ohne 
Gefahr für deren körperliche und geistige Entwicklung zumuten dürfen; 
auch wird hierdurch das Bewußtsein der Eltern von ihrer ethischen 
Verantwortlichkeit ihren Kindern gegenüber geweckt und geschärft." 
„Vor allem aber lassen die Ergebnisse der Erhebungen in Verbindung 
mit dem sonst vorliegenden Material ein Vorgehen auch auf dem 
Gebiete der Familienbetriebe so dringend notwendig erscheinen, daß 
demgegenüber die bestehenden Bedenken zurücktreten müssen. 
Bei den angestellten Ermittlungen ist zwar der Umfang der 
Kinderarbeit in Familienbetrieben nicht ziffermäßig festgestellt worden." 
„Es sind jedoch fast 83 Prozent der in der Industrie verwendeten
	        
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