Gebäude beantragt habe. Jm übrigen habe ich mich für
den weitergehenden Entwurf B. ausgesprochen, während
der Vorschlag des zweiten Gutachters Justizrat Dr. Har-
nier dahin ging, dem Entwurf A. den Vorzug zu geben.
Aufgrund der Anträge der beiden Referenten Pro-
fessor Dr. Heymann und Gerichtsassesssor Dr. Georg
Solmsssen hat sich der 26. Deutsche Juristentag meinem
Vorschlage angeschlossen und hat den von mir empfoh-
lenen Entwurf B. als geeignetere Grundlage für gesetz-
geberische Maßregel erklärt.*) Am 11. November 1906
und am 7. April 1907 hat dann der Reichskanzler Fürst
v. Bü l o w dem Reichstage den letzten Entwurf eines
Reichsgesetzes zur Sicherung der Bauforderungen zur
Beschlußnahme vorgelegt, der mit wesentlichen Änderun-
gen am 5. Mai 1909 vom Deutschem Reichstage angenom-
men worden ist.
Das Jahrbuch der Bodenreform.
Dr erste Nummer des Jahrbuches der Boden-
reform ist anfang 1905 erschienen und ist mit
meiner Abhandlung: „Wohnung und Einkommen“ er-
öffnet worden. Die Abhandlung hat die Ergebnisse einer
Untersuchung der Einkommen und der Wohnungpverhält-
nisse der Angestellten meiner Fabrik gebracht. Die Ab-
handlung war eine Fortsetzung der schon erwähnten
gleichartigen Arbeit in Conrads Jahrbüchern, die zwölf
Jahre vorher erschienen ist, und es sind darin neben der
Tasache einer allgemeinen Erhöhung der Mieten wich-
tige Veränderungen im Verhältnis von Einkommen und
Wohnungmieten nachgewiesen worden.
Die Miete erforderte im Jahr 1892 im Durchschnitt
14,44 v. H., dagegen im Jahr 1908 16,53 v. H. also 2,09 v.
H. mehr. Das Verhältnis zwischen Miete und Einkom-
ü: *) Verbandluugen 1902 Band 3 S. 55, 593.
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