Full text: Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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also der Konservenfabrikant bei einer Verschlechterung seiner Ver 
hältnisse die Produktion einstellen. 
io. Vorgehen gegen Warenhäuser. 
Von verschiedenen Konservenfabrikanten wurde in letzter Zeit 
ein Vorgehen der Fabrikanten gegen die Warenhäuser beantragt. 
Die Warenhäuser sind indessen sehr gute Abnehmer für die Fabriken. 
Meist sind sie pekuniär derart gestellt, daß sie zum Unterschied von 
den übrigen Konservenabnehmern nur gegen Kasse kaufen und stets 
große Mengen verbrauchen. Wenn dieselben heute in der Lage sind, 
die Konserven 30—40 °/ 0 unter Einkaufswert zu kaufen, so ist dies 
nicht den Warenhäusern zur Last zu legen, sondern lediglich den 
bisherigen Verhältnissen in der Konservenbranche selbst. 
Ein Vorgehen gegen Warenhäuser würde daher unrichtig und 
zwecklos sein. Ein solches würde die Warenhäuser leicht dazu ver 
anlassen können, bei irgend welchen Beschwerden selbst Konserven 
fabriken zu erwerben. 
Von den genannten Zielen, welche die deutsche Konserven 
industrie verfolgt, sind dank der Initiative und Rührigkeit des Ver 
eins Deutscher Konservenfabrikanten in den letzten Jahren manche 
erreicht worden, so daß sich die Verhältnisse etwas, wenn auch wenig 
gebessert haben. Man muß hierbei die Schwierigkeit berücksichtigen, 
die es bietet, unter den ungefähr 200 deutschen Gemüsekonserven 
fabrikanten eine Einheitlichkeit herzustellen, da dieselben sich aus den 
verschiedensten Elementen zusammensetzen. Hierzu kommt noch, 
daß wenig mehr als die Hälfte dem oioengenannten Verein angehören. 
Die übrigen, meist ganz kleine Unternehmer, kümmern sich wenig 
um die Allgemeinheit. 
Es hat den Anschein, als sei eine Einschränkung der Produktion 
vielleicht doch durch die vielen Ermahnungen allmählich eingetreten. 
Hierbei muß anerkannt werden, daß die alten Braunschweiger Fabriken, 
zum Teil sogar mit nicht geringen Verlusten, in allen Reform 
bestrebungen mit gutem Beispiel vorangingen. 
Bezüglich der Mindestpreise suchte der genannte Verband im 
Jahre 1904 zuerst eine Einigung über die Verkaufspreise von Bohnen 
in verschiedenen Packungen zu erzielen. Da gerade mit Bohnen in 
den früheren Jahren eine unverantwortliche Schleuderei getrieben 
worden war, wollte man wenigstens bei diesem Artikel die Mindest 
preise festsetzen. Ungefähr 60 Konservenfabriken verpflichteten sich 
am 10. Dezember 1904, gegenseitig für das Jahr 1905 bestimmte 
Mindestverkaufspreise für Büchsenbohnen einzuhalten, unter dem Vor 
behalt, daß 80 % der gesamten Produktion, darunter auch 80 °/ 0 der
	        
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