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Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
254
255
Röhren und andere gepreßte Waren ans Zement oder Beton
Hiezu gehören auch alle aus Zement oder Beton gegossenen Gegenstände,
wie Figuren, Vasen, Geländer, Dekorationsgegenstände etc.
Hieher gehören ferner auch Röhren und Gefäße aus Drahtgeflecht, mit einer
Hülle von komprimiertem Zement, falls der Draht hei deren Herstellung erst in
zweiter Reihe in Betracht kommt und Zement den Hauptbestandteil bildet.
Schmelztiegel, Retorten und andere feuerfeste Gegenstände aus Graphit und
100 kg
5--
Ton, gemengt mit Kiesel, Magnesit etc. . . ....
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256
Steingutröhren aller Art, emailliert oder nicht ....
Hieher gehören auch die verschiedenen Röhrenbestandteile wie: Mundstücke,
Muffen, Tragsteine, Steigrohre etc.
100 kg
I0-—
257
Gefäße, Apparate, Krüge etc. aus Steingut:
a) nicht glasiert ...
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io-—
258
b) glasiert
Fayencewaren aller Art:
1)
15 —
a) einfarbig, ohne Reliefverzieruugen . . ,
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12 —
b) zwei- oder mehrfarbig oder mit Reliefverziorungen
,,
20 —
259
c) vergoldet, versilbert oder sonst verziert ....
Porzellanwaren:
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25*—
a) einfarbig ohne Reliefverzieruugen . .
15
15*-—
h) zwei- oder mehrfarbig oder mit Reliefverzierungen . .
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25‘ -
260
c) vergoldet, versilbert oder sonst verziert ,
Gewöhnliche Gegenstände aus Gips, gefärbt, bronziert, vergoldet, versilbert
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30- -
261
oder sonst verziert
Kleine Gegenstände aus Ton, Porzellan, Fayence, Biskuit, Steingut etc. wie;
Statuen, Figuren, Schreibtischgegenstände, Handleuchter, Lampen, Zündholz
ständer und andere ähnliche Gegenstände; alle diese Gegenstände einfach
oder verziert mit Malerei, Vergoldung, Bronzierung oder Skulpturen oder
. 55
15 —
auch in Verbindung mit eingelegtem oder bemaltem Holz ...
55
40 —
262
263
Glasschmelz und Email in Masse oder in Klumpen sowie Glasbruch .....
Hieher gehören: Glasemail in Pulverform für Glasierung und Dekorierung
von Metallen, Porzellan und Glas.
Rohes Glas, gegossen oder gepreßt, von jeder Stärke, Form und Dimension;
auch gerippt, mit Reliefs oder Vertiefungen, für Isolatoren, Dachbeleg, Glas-
2-—
wände, sowie Glasröhren und ähnl ...
Hieher gehören: Die Fliesen, Platten und Ziegel aus dickem Gußglas, zur
Beleuchtung von Souterrainlokalen und die Glasziegel für Oberlichten und Straßen-
pflasterung, Gußglas mit Relief oder Rippen für Oberlicht und .Seitenlicht, starkes
Gußglas für Isolationszwecke, dicke Glasröhren für die Isolierung von unterirdisch
gelegten Telephon- und elektrischen Drähten oder für das Durchleiten von Flüssig
keiten; dickes Gußglas, auch in der Masse gefärbt, für Schilder, Kaffeetischchen,
Waschtische, Grabsteine etc.; rohes Guß- oder Preßglas, mit einem in der Glasmasse
eingebetteten Drahtnetz.
Deckglas wird nach dieser Tarif-Nr. verzollt, wenn es bloß durchscheinend
und nicht durchsichtig ist; im letzteren Falle fällt es unter Tarif-Nr. 264.
n
10 —