46
Tarif-Nr.
Warenbenennung
Ver
zollungs-
Einheit
Zollsatz
in
Francs
422
Komplette Uhrwerke für Taschenuhren und Chronometer. .
Stück
5--
423
Wand- und Tischuhren, sowie Musikwerke mit ührmechanismus:
a) in Gehäusen aus gewöhnlichen Materialien
100 kg
75.—
b) in Gehäusen, mit Gold, Silber, Elfenbein, Gagat, Schildpatt, Skulpturen
oder Malereien verziert
55
250-
c) Turmuhren
55
25-—
Bei der getrennten Einfuhr von Uhrwerken und Gehäusen werden die Uhr
werke nach Tarif-Nr. 424 und die Gehäuse nach Beschaffenheit des Materials verzollt.
Außer Uhren und Musikwerken in hölzernen Gehäusen fallen unter diese
Tarif-Nr. auch solche in Gehäusen aus Papiermache oder Steinpappe sowie auch
Metronome und andere Waren dieser Art mit Uhrmechanismen; ferner Triebwerke
für Caroel- und Moderateur-Lampen.
Musikwerke in Verbindung mit Waren, welche einem höheren Zollsätze unter
liegen (Albums, Bonbonnieren), werden nach dem mit dem höchsten Zollsätze belegten
Materiale verzollt. Kleine Musikdosen, welche als Kinderspielzeug dienen, gehören
nicht zu dieser Tarifnummer, sondern zu Spielwaren.
Bestandteile von Turmuhren fallen unter Tarif-Nr. 471; Uhrgläser für Taschen
uhren unter Tarif-Nr. 269.
424
Furnituren für Uhren aller Art, mit Ausnahme von Gläsern für Taschenuhren
sowie von Bestandteilen für Turmuhren
i 55
100-—
Hieher gehören auch Uhrfurnituren für Taschenuhren, mit Ausnahme der
kompletten Mechanismen.
425
Bronzepulver
55
50 -
426
Kupfer, Messing und Bronze in Stangen, Platten oder Mulden, nicht vergoldet,
nicht versilbert
55
25- —
427
Draht aus Kupfer und Messing für Telephone, elektrische Leitungen und dergl.:
a) mit verschiedenen Spinnstoffen umsponnen
n
60-—
h) anderer Art
55
25- -
428
Metallfäden für Brautkopfputz, sowie zum Nähen, Sticken und Weben, ferner
unechte leonische Gespinnste, Rauschgold, Perlen, Flitter und dergl., aus
Kupfer, Messing und anderen Metallen, mit Ausnahme von Gold und Silber,
weder vergoldet noch versilbert, auch in Verbindung mit baumwollenen,
seidenen und anderen Garnen
Ohne Taraahzug für Spulen, Kartons etc.
55
200--
429
Kabel aller Art
55
30- -
430
Waren aus Kupfer- oder Messingdraht, poliert oder nicht, gefärbt oder nicht,
auch in Verbindung mit anderen nicht vergoldeten und nicht versilberten
unedlen Metallen; Gewebe und Geflechte ans Kupfer- und Messingdraht . .
Zu Tarif-Nr. 428 und 430. Waren der Tarif-Nr. 428 und 430, vergoldet oder
versilbert, zahlen außer dem Zoll noch einen Zuschlag von 50%.
Unter Tarif-Nr. 430 fallen: Nadeln, Agraffen, Knöpfe, Hafteln, Strick
nadeln, kleine Ringe, Stifte, Käfige, kleine Drahtkörbe und andere Gegenstände aus
Kupfer- oder Messingdraht, welche die Eigenschaften dieser Tarif-Nr. haben.
55
150-
431
llanslialtungsgegenstände aus Kupfer, Messing oder Bronze
Hieher gehören auch die Samovars.
55 1
120-
,