Full text: Kurze Übersicht über die Tätigkeit der Deutschen Colonial-Gesellschaft für Südwest-Afrika im Schutzgebiete von ihrer Gründung, 30. April 1885, bis Ende Dezember 1906

LEHNEN 
Il. Einleitung. 
ie Landgesellschaften im deutsch-südwestafrikanischen 
( Schutzgebiete sind in den Zeitungen, Zeitschriften 
"und Broschüren seit längerer Zeit angegriffen worden, 
indem man ‚ihnen Landwucher, spekulative Zurückhaltung 
von Landverkäufen und deren Folge, d.h. die Hemmung 
der Entwicklung des Schutzgebietes, Untätigkeit und vieles 
andere zum Vorwurf gemacht hat. 
In den meisten Fällen sprach man von Konzessions- 
Gesellschaften, trennte also nicht die Unternehmungen, welche 
Landbesitz durch Kauf, von solchen, die ihr Gelände auf 
dem Wege der Konzession durch die Regierung erhalten 
hatten. 
Ob dieses absichtlich oder nicht absichtlich geschehen ist, 
bleibt besser unerörtert. Es wird jedenfalls einem jeden ein- 
leuchten, dass zwischen beiden Gesellschaftsarten ein grosser 
Unterschied vorhanden ist, weil die Landgesellschaft ihren 
Besitz gegen Kapital-Aufwendung, also käuflich erworben 
hat, während dıe Landkonzessions-Gesellschaft, wie das ja 
auch schon in ihrer Benennung liegt, unentgeltliche Besitz- 
verleihungen . seitens. des Staates erhalten hat, für die sie 
demselben gewisse. Beteiligungsansprüche bei der Frukti- 
fizierung der Konzession einräumen muss. 
Wir selbst gehören zu den Landgesellschaften, wie 
dieses aus den Gutachten der Herren Geheimer Justizrat 
Professor Dr. Kohler und Justizrat Dr. Herman Veit Simon, 
hier, erschienen als Broschüre im Verlage von Dietrich Reimer, 
Berlin, klar ersichtlich ist, d. h. wir haben unsere Land- und 
sonstigen Erwerbungen in Deutsch-Südwest-Afrika durch Kauf
	        
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