Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Untersuchung von Boden. 
Teil der „Oberkrume“ darstellt. Vorstehendes Profil (Fig. 2) von dem nördlich und 
südlich von Berlin vielfach als bodenbildend auftretenden Geschiebemergel mag diese 
Unterscheidung Berendts veranschaulichen. 
M. Fes ca hat aber (1. c.) die Unterscheidung Berendts, als der in der 
Praxis gebräuchlichen Bezeichnungsweise nicht entsprechend, bekämpft. Im nach 
stehenden sind daher, wie es allgemein üblich ist, „Oberkrume“ und „Ackerkrume“ 
als gleichwertig betrachtet. 
Im allgemeinen ist die Bodenuntersuchung von der Agrikulturchemie gegen 
über anderen Gebieten in den letzten Jahrzehnten vernachlässigt worden; erst in 
neuerer Zeit hat man sich derselben wieder mehr zugewendet. Infolgedessen ge 
währt die Bodenuntersuchung dem Landwirt zur Zeit durchweg noch nicht den Nutzen, 
den er von ihr erwartet. Besonders kann die häufig gestellte Frage, in welcher 
Weise und wie stark ein Boden gedüngt werden muß, um die größtmöglichen 
Ernten zu liefern, durch die Bodenuntersuchung bis jetzt nur eine beschränkte Beant 
wortung finden. Inwieweit dieses zur Zeit möglich ist und welche Anhaltspunkte 
die Bodenuntersuchung für die Bonitierung und Beurteilung der Fruchtbarkeit des 
Bodens liefert, wird am Schlüsse dieses Abschnittes in „Anhaltspunkte für die Be 
urteilung der Güte eines Bodens nach den Ergebnissen der Untersuchung“ besonders 
auseinandergesetzt werden. Hier sei nur hervorgehoben, daß, wenn die Bodenunter 
suchung allgemeinen Nutzen gewähren soll, unbedingt erforderlich ist, daß sie ein 
heitlich nach vereinbarten Verfahren ausgeführt wird. Es werden deshalb 
bei den nachfolgenden Ausführungen die vom Verbände landwirtschaftlicher 
Versuchs-Stationen im Deutschen Reiche vereinbarten Verfahren in erster 
Linie Berücksichtigung finden. 
Vorarbeiten für die Bodenuntersuchung. 
1. Probenahme. Die Entnahme von Bodenproben erfolgt nach den von 
dem Verbände landwirtschaftlicher Versuchs-Stationen im Deutschen 
E.eiche getroffenen Vereinbarungen in folgender Weise 1 ): 
„Die Aufnahme der Bodenproben geschieht je nach der Größe der Fläche 
(eine möglichst gleichmäßige Bodenbeschaffenheit vorausgesetzt) an 3, 5, 9, 12 oder 
mehr verschiedenen, in gleicher Entfernung voneinander gelegenen Stellen. Die 
Proben werden durch senkrechten, gleichtiefen Abstich bis zur Pflugtiefe genommen, 
für etwaige Untersuchung des Untergrundes bis zu 60 bezw. 90 cm Tiefe. Die 
Einzelproben werden entweder getrennt untersucht oder, wenn es sich um Fest 
stellung eines Durchschnittswertes handelt, sorgfältig gemischt und von der Mischung 
eine geeignete Menge zur Untersuchung verwendet.“ 
Hierzu ist zu bemerken, daß die einzelnen Bodenproben nur dann zusammengegeben 
und vermischt werden dürfen, wenn sie sich nach dem äußeren Aussehen und nach der 
vorläufigen örtlichen Prüfung auf kohlensaures Calcium mit Salzsäure als gleich erweisen. 
Zeigen sich die einzelnen Proben der Fläche verschieden, so nimmt man so viel Misch 
proben, als Verschiedenheiten vorhanden sind. Die Proben des senkrecht abgestochenen 
Obergrundes oder der Obergrundproben werden für sich und die des Untergrundes oder 
der Untergrnndproben ebenfalls für sich in einen trockenen, sauberen Kasten, bezw. in Kästen 
gegeben, jede für sich innigst gemischt und von dieser Misohprobe die für die Untersuchung 
erforderliche Menge entnommen. Statt des Spatens bedient man sich auch zweckmäßig 
x ) Landw. Versuchs-Stationen 1890, 38, 293.
	        
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