Object: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Schädlichkeit für Boden, Pflanzen. 
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derselben Art nachweisen, welcher nicht unter dem Einfluß des Abwassers ge 
litten hat. 
Die Probenahme des Bodens wird ganz nach S. 4 ausgeführt; man ent 
nimmt an 4—8 verschiedenen Stellen der fraglichen Fläche Proben des Ober- und 
Untergrundes, ferner in derselben Weise von höher und womöglich tunlichst nahe 
gelegenen Flächen (sei es Wiese, Acker oder Wald) mit derselben Bodenart, auf 
die erwiesenermaßen das betreffende Wasser nicht gelangt ist oder gelangen 
konnte. Handelt es sich um Beschädigung von Wiesen, und kann man von nahe 
gelegenen, aber nicht mit dem unreinen Wasser berieselten Wiesen mit gleicher 
Bodenart gesunde Gegenproben erhalten, so ist dies um so besser. 
Befinden sich ferner im Untergrund Grundgestein bezw. einzelne Gesteinsfrag 
mente, durch deren Verwitterung der Boden entstanden ist, so werden auch diese 
sorgfältig gesammelt und mit untersucht, weil sie als Beweis dafür dienen können, 
ob die abnormen Bestandteile schon im Grundgestein enthalten sind oder nicht. 
Ist eine Fläche in verschiedenem Grade durch ein verunreinigtes Wasser 
verdorben, so werden von den verschiedenartig verdorbenen Stellen Proben ent 
nommen und getrennt für sich untersucht. 
Man soll sich nie mit einer einzigen Durchschnittsprobe, wmder von ver 
dorbenem noch unverdorbenem Boden begnügen, sondern mehrere, mindestens 2 ent 
nehmen, wenn es sich um eine Parzelle handelt, sonst so viel, als fragliche Parzellen 
in Betracht kommen. 
Die entnommenen Bodenproben werden, wie bei Bodenuntersuchung (S. 6) 
angegeben ist, gleichmäßig für die chemische Untersuchung vorbereitet und 
kocht man von denselben etwa 100 g mit 150 ccm konzentrierter Salzsäure + 
250 ccm Wasser 2 Stunden lang unter Ersatz des verdunstenden Wassers. In der 
salzsauren Lösung werden die Basen, sowohl die von den abnormen Wasserbestand 
teilen herrührenden, als die natürlich vorhandene^, sowie Schwefelsäure usw. nach 
S. 24—30 bestimmt. 
Chlor bestimmt man nach S. 39 in einem besonderen Teile der Probe durch 
Behandeln von 100 g Boden mit 1000 ccm destilliertem Wasser und Verwendung 
von 500 ccm des Filtrats. Wird Blei im Boden vermutet, so zieht man zweck 
mäßig mit Salpetersäure aus und verfährt nach S. 42; für den Nachweis von 
Arsen vergl. S. 178. 
Bei Böden, welche durch Chloride oder Sulfate oder Nitrate beschädigt sind, 
findet man durchweg nur verhältnismäßig wenig Chloride oder Schwefelsäure oder 
Salpetersäure mehr als in gesunden, nicht beschädigten Böden, Das erklärt sich 
dadurch, daß die Chloride als solche nicht vom Boden absorbiert werden und Sul 
fate und Nitrate sich mit den Bodensalzen umsetzen, so daß die Schwefelsäure bezw. 
Salpetersäure in Verbindung mit anderen Basen (Kalk usw.) mit dem Sieker- oder 
Abrieselwasser ausgewaschen werden. 
5. Schädlichkeit für die Pflanzen. Wenn ein Grundstück mit landwirtschaft 
lichen Nutzpflanzen bezw. Bäumen durch irgend ein verunreinigtes Abwasser ver 
dorben ist, so muß sich dieses auch äußerlich an der Vegetation kundgeben, sei es 
durch dünnen Stand oder Auftreten abnormer Pflanzen (z. B. von Zinkveilchen für 
mit Zinkverbindungen, von Atriplex hastata für mit Kochsalz verdorbene Böden) 
oder durch kümmerliche Entwickelung bis zum vollständigen Ahsterben. Es ist 
daher genau die Vegetation der fraglichen Flächen mit der von nahe gelegenen, 
nicht beschädigten Flächen zu vergleichen und sind die Unterschiede festzustellen, 
weil unter Umständen Abnormitäten durch die Witterung (Frost, Trockenheit usw.)
	        
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