3. DER INTERVALUTARISCHE KURS,
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dadurch stattfinden, daß man die eingehenden Assignaten verbrannte;
lediglich zur Kontrolle wurden ihre Nummern
protokollarisch vermerkt.
Tatsächlich war dies der einzig praktische Kall der sogenannten
Hypothezierung. Anfänglich konnte der Erwerber
von Nationalgütern sogar den Nachweis verlangen, daß die von
ihm eingelieferten Staat-moten tatsächlich verbrannt worden waren.
Man stellte sich die Assignaten vor als einen Fall des
Realkredits. Jedem Assignat entspreche eine Scholle Erde. Sie
seien kein „fiktives“ Zahlungsmittel, wie die andern Völker es
hätten; sie seien wirkliche Immobiliardelegationen. Die
Immobilien, die ihre Dekung bildeten, seien viel sicherer als
z - B. die Schätze in den Kellern der Bank von Amsterdam,
die ja gestohlen werden könnten.
Der Wert der Assignaten sei reell und evident. Sie
könnten beliebig vermehrt werden, wenn sie nur durch Nationalgüter
gedeckt seien. Sänken sie aber im „Kurse“, oder stände
eine Vermehrung in Aussicht, so müßte möglichst viel Privateigentum
konfisziert und zu Nationalgut erklärt werden.
Hauptsächlich daraus erklären sich die ungeheuren Konfiskationen.
Konfisziert wurden die königlichen Domänen, die
Hüter der Emigranten — die mit den äußern Feinden geraemsame
Sache machten, also Verräter waren — und die Güter
der Geistlichen im weitesten Sinne. Unter dem Konvente
wurden vorübergehend sogar die Güter der Spitäler zu Nationalgut
erklärt.
So sind auch die zahlreichen Schätzungen der Nationalgüter
>) begreiflich, die fast alle ihren „wahren“ Wert feststellen
wollen. Wissenschaftlich brauchbar ist unseres Erachtens
keine dieser Schätzungen. Wir sehen ganz davon ab, daß sie
a u der Unbeständigkeit des Wechselkurses, des Angebots und
der Nachfrage, an den örtlichen und provinziellen Verschieden-*)
Zitiert z. B. in Stourm, Histoire financiere de l’ancien regime
j ^luen z. u. in btour
e de l a rtvolulion, II. S. 462.