Full text: Die Psychologie der Reichsfinanzreform

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nähernd gedeckt sein würden. Auch einer Wiedererhöhung 
des Kakaozolles steht gesetzlich nichts im Wege. 
7. Die Anzeigensteuer. Einrückungen, Anzeigen, In 
sertionen in Zeitungen und Zeitschriften, sowie Plakatan 
schläge sollen mit Abgaben belegt werden, die nach dem 
Preise und der Höhe der Auflage abgestuft werden. (Steuer 
frei sind Arbeits- und Stellengesuche von nicht mehr als 
5 Zeilen.) Der Ertrag ist auf 33 Millionen M. veranschlagt; 
ob ein solcher erreicht werden würde, ist mir zweifelhaft; 
in andern Ländern liefert die Steuer nur unerhebliche 
Erträge. 
Gegen die Inseratensteuer werden von allen Seiten Be 
denken volkswirtschaftlicher wie technischer Art erhoben. 
Die ersteren gründen sich darauf, daß die Steuer Handel 
und Verkehr hemme, die letzteren, daß sie schwer einziehbar 
und kontrollierbar sei. Gegen die Staffelung nach der Auf 
lage wird eingewandt, daß der Gewinn sich keineswegs nach 
der Auflage bemesse; das ist richtig, soweit der Verleger 
in Frage steht; aber die Steuer soll doch dem Inserenten 
auferlegt werden, für den sich allerdings die Gewinnchance 
mit der Höhe der Auflage steigert, und dies Moment wird 
von der Vorlage mit Recht herangezogen. Wenn man beide 
Steuern, die Elektrizitäts- und die Inseratensteuer, finanz- 
wissenschaftlich betrachtet, so muß man sagen, daß beide 
überwiegend auf die Erzeugung von Gütern gelegt werden 
sollen und damit eigentlich in das bestehende Steuersystem 
nicht hineinpassen, das die Produktionssteuern als gewerb 
liche Abgaben im wesentlichen den Kommunen vorbehält. 
8. Die Nacblaßsteuer. Die Wehrsteuer. Die Erbschafts 
steuer. Das Erbrecht des Fiskus. 
Der Nachlaß als solcher soll besteuert werden ohne Rück 
sicht auf die Person, an die er fällt; also auch diejenigen 
Erbmassen, die fallen an Kinder, Aszendenten und Ehegatten. 
Die Abgabe steigt von 0,5 pCt. bis zu 3 pCt. bei einem 
Werte des Nachlasses über eine Million Mark. Richtig ist 
ja, daß die Steuer den Landwirt stark belastet; er erhält 
aber die Möglichkeit, die Steuer in 20 jährlichen Raten ab 
zubezahlen, und außerdem wird als Wert der Masse der 
Ertragswert angenommen, was wiederum ein Entgegen 
kommen bedeutet. In England, wo die Nachlaßsteuer sich 
gut bewährt, trägt sie rund 14 Millionen Pfund ein; für den 
ländlichen Grundbesitzer besteht dort dieselbe Erleichterung; 
die Bauern machen aber wenig Gebrauch davon, indem sie 
meist die ganze Summe auf einmal erlegen; auch kann man 
nicht sagen, daß die Nachlaßsteuer dort den Familiensinn
	        
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