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nähernd gedeckt sein würden. Auch einer Wiedererhöhung
des Kakaozolles steht gesetzlich nichts im Wege.
7. Die Anzeigensteuer. Einrückungen, Anzeigen, In
sertionen in Zeitungen und Zeitschriften, sowie Plakatan
schläge sollen mit Abgaben belegt werden, die nach dem
Preise und der Höhe der Auflage abgestuft werden. (Steuer
frei sind Arbeits- und Stellengesuche von nicht mehr als
5 Zeilen.) Der Ertrag ist auf 33 Millionen M. veranschlagt;
ob ein solcher erreicht werden würde, ist mir zweifelhaft;
in andern Ländern liefert die Steuer nur unerhebliche
Erträge.
Gegen die Inseratensteuer werden von allen Seiten Be
denken volkswirtschaftlicher wie technischer Art erhoben.
Die ersteren gründen sich darauf, daß die Steuer Handel
und Verkehr hemme, die letzteren, daß sie schwer einziehbar
und kontrollierbar sei. Gegen die Staffelung nach der Auf
lage wird eingewandt, daß der Gewinn sich keineswegs nach
der Auflage bemesse; das ist richtig, soweit der Verleger
in Frage steht; aber die Steuer soll doch dem Inserenten
auferlegt werden, für den sich allerdings die Gewinnchance
mit der Höhe der Auflage steigert, und dies Moment wird
von der Vorlage mit Recht herangezogen. Wenn man beide
Steuern, die Elektrizitäts- und die Inseratensteuer, finanz-
wissenschaftlich betrachtet, so muß man sagen, daß beide
überwiegend auf die Erzeugung von Gütern gelegt werden
sollen und damit eigentlich in das bestehende Steuersystem
nicht hineinpassen, das die Produktionssteuern als gewerb
liche Abgaben im wesentlichen den Kommunen vorbehält.
8. Die Nacblaßsteuer. Die Wehrsteuer. Die Erbschafts
steuer. Das Erbrecht des Fiskus.
Der Nachlaß als solcher soll besteuert werden ohne Rück
sicht auf die Person, an die er fällt; also auch diejenigen
Erbmassen, die fallen an Kinder, Aszendenten und Ehegatten.
Die Abgabe steigt von 0,5 pCt. bis zu 3 pCt. bei einem
Werte des Nachlasses über eine Million Mark. Richtig ist
ja, daß die Steuer den Landwirt stark belastet; er erhält
aber die Möglichkeit, die Steuer in 20 jährlichen Raten ab
zubezahlen, und außerdem wird als Wert der Masse der
Ertragswert angenommen, was wiederum ein Entgegen
kommen bedeutet. In England, wo die Nachlaßsteuer sich
gut bewährt, trägt sie rund 14 Millionen Pfund ein; für den
ländlichen Grundbesitzer besteht dort dieselbe Erleichterung;
die Bauern machen aber wenig Gebrauch davon, indem sie
meist die ganze Summe auf einmal erlegen; auch kann man
nicht sagen, daß die Nachlaßsteuer dort den Familiensinn