Object: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

182 
Buchungstext. 
gestellten zu Lasten des Handlungsunkosten-Kontos und zu 
gunsten der Personen-Konten verbucht: ein nach deutscher 
Rechtsauffassung unzulässiges Verfahren. 
Hingegen müssen fällige, aber noch nicht bewirkte (rück 
ständige) Leistungen, wie oben angedeutet, verrechnet werden, 
also Schulden, die mit ihrer Fälligkeit und Nichterfüllung ent 
stehen. Z. B. die am 1. Oktober fälligen Pfandbrief zinsen müssen 
als Schuld an diesem Tage verbucht werden; ihre Tilgung wird 
zweckmäßig auf einem Sonder-Konto dargestellt. 
Konto der am 1.10. fälligen 4% Pfandbriefzinsen. 
1, An Konto einzulösender Pfand 
briefzinsen 480 000 
3. Gewinn- und Verl.-Kto. 480 006 
Konto einzulösender Pfandbrief zinsen. 
Einlösung 
Vormerkung 
2. Einlösung zugunsten des Kassen - 
Kontos, Bank-Kontos ... 463 000 
4. Schlußbilanz: noch nicht 
eingelöste (rückständige) 
Zinsen 17 000 
1. Konto der 4% Pf.-Zinsen 480 000 
Ähnlich sind rückständige Hypothekenzinsen, der Jahres 
anteil an später fällig werdenden Pfandbrief- und Hypothekeu- 
zinsen zu verrechnen (vgl. II. Band: Erfolgsregulierungspos'en), 
Vermögens- und Ertragsbilanz wären unvollständig, wenn Ver 
bindlichkeiten und Forderungen aus solchen rückständigen 
Leistungen nicht auch kontenmäßig zur Verrechnung gelangen J ), 
III. In den bisherigen Darlegungen wurde mehrfach auf die 
Bedeutung einer genauen Buchungsbeschreibung (Text) in den 
Grundbüchern hingewiesen. Durchaus verschiedene, d. h. recht- 
lieh und wirtschaftlich diflerente Geschäftsfälle unterliegen dem 
gleichen Buchungssatz. Einige Beispiele (vgl. auch S. 215): 
a) Konto-Korrent an Kapital. Dieser Posten läßt folgende Aus 
legungen zu: In der Bilanz bzw. im Inventar des Vorjahres 
wurde ein Debitor vergessen; der vorjährige Erfolg und das 
Anfangskapital des laufenden Jahres sind falsch und werden 
nachträglich berichtigt. Oder es wurden Geschäftsschulden aus 
dem Privatvermögen des Unternehmers beglichen. Oder ein 
*) Über andere Fälle vgl. Effektenhandel, II. Teil dieses Buches.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.