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II. DAS WAHLRECHT
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Das die Liberalen und bürgerlich Radikalen beherrschende Thema war
die Zusammensetzung der gesetzgebenden Körperschaft. Wer sollte
wählen? Wie sollte man wählen? In welches Verhältnis sollten Parla
ment und Wählerschaft zueinander treten?
Der Liberalismus ist zur Beantwortung dieser politischen Fragen,
die ein philosophisches Gewand begehrten, geschaffen worden; jetzt
hat der Sozialismus das Erbe dieser politischen Philosophie und Lei
stung des Liberalismus angetreten.
Sollen die politischen Grundsätze des Sozialismus mit seiner Ge
sellschaftslehre in Übereinstimmung gebracht werden, so muß die
individualistische Grundlage der liberalen politischen Philosophie,
worauf ich bereits hingewiesen habe, durch anderes ersetzt werden.
Zeitgemäß ist außerdem die Ausbesserung der Gesetzgebungsmaschine
in allen ihren Teilen, und das Vorrücken der sozialistischen Gesetz
gebung treibt obendrein ihre Widersacher dazu, verfassungsrechtliche
Veränderungen zu fordern, um die Gesetzgebung zu erschweren. Der
Sozialist muß sich deshalb anschicken, die ihm wünschenswert er
scheinenden Reformen von seinem eigenen Standpunkte aus zu er
örtern, er muß eine klare Einsicht in das Wesen seiner demokrati
schen Grundsätze haben, so daß er sich allen Änderungen entgegen
stemmen kann, die sein begonnenes Werk verzögern, und dafür sor
gen, daß die Zeit nicht mit anderen, für das Staatsleben praktisch
bedeutungslosen Sachen vergeudet wird. Richtig geschätzt wird eine
solche Erkenntnis erst, wenn man sich daran erinnert, daß der Re
gierungsapparat den Fortschritt aufhalten oder beschleunigen kann.
Einige Sozialisten, die sich durch gleißnerische Äußerlichkeiten und
tönende, dem Gefühlsleben entlockte Phrasen haben betören lassen,
haben sich in unüberlegten Augenblicken für das Referendum ver
pflichtet. Es sind gerade die individualistischen Gegner des Sozialis
mus, die heute dasselbe Referendum als einen der sichersten Schutz
wälle der bestehenden Interessen preisen.
Gelegentlich haben sich Sozialisten in der Verwaltung ihrer eigenen
Geschäfte zu den urwüchsigsten Begriffen demokratischer Kontrolle,