Full text: Die Unwirtschaftlichkeit der Zivilrechtspflege

Ursache der bisher verhältnismäßig geringen Erfolge ist zur Durchführung eines Zwangsvengleichs verliehen werden 
in verschiedenen Tatsachen begründet. Einmal werden sollte. Wir glauben jedoch, daß Bestrebungen der eben 
die Institute vielfach von Leuten in Anspruch genommen, gekennzeichneten Art wenigstens vorläufig keine Aussicht 
denen mit dem besten Willen überhaupt nicht mehr zu auf Erfolg haben können. Es mag daran erinnert sein, 
helfen ist. Wenn überhaupt keine Aktiven mehr vorhanden, daß die Reichsregierung selbst der schon seit langem er- 
das Warenlager und die Einrichtungen verpfändet, die hobenen Forderung auf Schaffung eines gerichtlichen 
Außenstände abgetreten sind, dann ist natürlich auch fir HYwangsvergleichs außerhalb des Konkursverfahrens ab- 
ein Treuhandinstitut keine Möglichkeit zu irgendwelcher lehnend gegenüber steh. Zum anderen aber muß be- 
erfolgversprechender Tätigkeit gegeben. Leider sind ein rüctksichtigt werden, daß eine derartige Forderung mindestens 
großer Teil der Personen, die sich an die Treuhandinsstitute verfrüht ist, da die bisher mit den Treuhandinsstituten ge- 
iwenden, Schuldner der eben erwähnten Art. Sie haben machten praktischen Erfahrungen nicht genügen dürften, 
in der Zeitung von der neuen gemeinnütigen Einrichtung um schon jett zu ihrer weiteren Ausgestaltung die Hilfe 
gelesen und sehen in ihr nun den letßten Rettungsanker, der Gesetzgebung anzurufen. Aufgabe der Gesetzgebung ist 
der aber naturgemäß versagen muß. Der Grund für die die alsbaldige Regelung des außergerichtlichen Zwangs- 
allzu späte Jnanspruchnahme des Instituts ist nach den vengleichs. 
bei Handwerks- und Gewerbekammern gemachten Er- Eine wesentliche Belebung werden die Treuhand- 
fahrungen in einer gewissen Scheu des Handwerkers, sich institute erfahren, sobald den Vorschlägen dieser Denk- 
vor seinen Berufsgenossen zu offenbaren, zu sehen. Eine schrift Folge geleistet und Einigungs- und Einziehungs- 
andere Gruppe von Perssonen, welche die erfolgreiche ämter ins Leben gerufen werden. Diese Ämter werden 
Tätigkeit der Treuhandinstitute beeinträchtigen, sind die insbesondere enge Fühlung auch mit den Erwerbssständen 
sogenannten Akkordstörer. Die Erzielung eines Vergleichh haben; in den Einziehungsstellen wird sich eine Kenntnis 
ist natürlich nur möglich, wenn sämtliche Gläubiger sich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Bezirks herausbilden, 
mit dem angebotenen Akkord einverstanden erklären. wie sie keiner anderen Stelle eigen ist. Gerät ein wirt- 
Daß es aber schwer ist, insbesondere bei einer großen An- schaftlicher Betrieb ins Schwauken, werden Einziehungs- 
zahl von Gläubigern diese zur Erklärung ihres Ein- und Einigungsänmter in der Regel zeitig darauf aufmerksam 
verständnisses mit dem Akkord zu bewegen, liegt auf der werden. Dann haben sie die Möglichkeit, den Schuldner 
Hand. Die Erfahrung hat gezeigt, daß es nicht einnal auf das Treuhandinstitut, das daher zweckmäßig mit dem 
so sehr die mit großen Forderungen beteiligten Gläubiger Einziehungsamt verbunden, ihm wenigstens aber nahe 
sind, die sich durchaus nicht zu einer Zustimmung zum gebracht wird, hinzuweisen und dadurch eine Ordnung 
Akkord bereit finden lassen, sondern gerade Gläubiger seiner Verhältnissse anzubahnen. Was jetzt den Treuhand- 
mit kleinen Forderungen. Auf diese Weise kann es sehr insstituten zu einer umfassenden Wirksamteit fehlt, nämlich 
leicht kommen, daß ein einzelner Gläubiger die Durch- die rechtzeitige Jnanspruchnahme in geeigneten Fällen, 
führung eines Vergleiches durch seinen Widerspruch ver. das wird durch die Einigungs- und Einziehungsämter 
hindern kann, es sei denn, daß die Forderung des Aktord- herbeigeführt werden. Dann aber werden die Treuhand- 
stósörers mit Zustimmung der übrigen Gläubiger auf- institute berufen sein, eine für den Gewerbestand, wie 
gekauft wird. Diese Schwierigkeiten werden hoffentlich auch überhaupt für unser Wirtschaftsleben außerordentlich 
bei längerem Bestehen von Treuhandinstituten geringer wichtige Aufgabe zu erfüllen und zu einem wesentlichen 
werden, da alsdann damit zu rechnen ist, daß immer cdTeil an der Behebung der Unwirtschaftlichkeit der Hivil- 
weitere Volkskreise den von den Instituten vorgeschlagenen rechtspflege mitzuwirken. Daher ergeht die Aufforderung 
Maßnahmen Vertrauen entgegen bringen. schon jezt an alle Kreise, die zur Mitwirkung bei der 
Die Tatsache, daß ein einzelner Gläubiger die Durch Schaffung von Treuhandinstituten berufen sind, ganz 
führung eines Akkords unmöglich machen kann und besonders aber an alle Kammern und gewerbliche und 
dadurch den Mehrheitswillen sämtlicher Gläubiger einem tkaufmännische Vereinigungen und Körperschaften, der 
Einzelivillen gebieterisch unterzuordnen in der Lage ist, Schaffung von gemeinnütigen Treuhandinstituten ihr 
hat den Gedanken auftauchen lassen, die Hilfe der Geseßz- Augenmerk zuzuwenden und zeitig die Einrichtung solcher 
gebung für die Treuhandinstitute insofern in Anspruch zu JInsstitute in die Wege zu leiten. 
nehmen, als ihnen unter gewissen Kautelen das Recht 
Das Unwesen der Schwindelfirmen und ihre Bekämpfung. 
Das Unwefsen der Schwindelfirmen hat einen Um- nur teilweise Erfolg. Die Not klammert sich an jede sich 
fang angenommen, daß eine Verfolgung einzelner Fälle bietende Hand, sie prüft nicht nach, ist hierzu meist auch 
auf dem Prozeßwege nicht mehr ausreichend erscheint, nicht in der Lage; schnelle Hilfe ist erforderlich. Die Furcht, 
dem Übel zu steuern. Ebensowenig, wie eine Wucher- das scheinbare Entgegenkommen des vermeintlichen Wohl- 
pflanze durch Abschneiden einzelner Triebe ausgerottet täters zu verscherzen, begünstigt einen schnellen Entschluß, 
werden kann, vermag die Verurteilung derartiger Aus- die Scham, den Fallstricken zum Opfer gefallen zu sein, 
beuter das ganze System zu beseitigen oder auch nur läßt die Geschädigten von einer Verfolgung Abstand 
diese selbst künftig von diesem Wege abzubringen. Der nehmen. So entgehen die Schwindelfirmen oft ihrer 
Erwerb ist zu mühelos und einträglich, um gewissenlose Bestrafung und treiben ihr Unwesen weiter, bis jemand 
Menschen vor schwindelhaftem Gebaren zurückzuhalten. den Mut findet, sein Recht mit allen Mitteln zu verfechten. 
Andrerseits haben allgemeine Warnungen vor den Aus- Alber auch dann gelingt es ihnen sehr häufig, sich der 
beutungen gegenüber den Lockungen der Schwindelfirmen HVerurteilung zu entziehen, weil sie sich durch Verträge, 
ZF
	        
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