Full text: Die Unwirtschaftlichkeit der Zivilrechtspflege

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hewilligt. Daneben werden jedoch zur Deckung der laufenden Unter- Während bei diesen schon das ganze Vorleben hinreichende 
haltungskosten noch erhedliche weitere regelmäßige Beiträge er- Beweise bietet, wird zur Überführung der großen Firmen 
forderlich sein, wenn die Lebensfähigkeit der im Interessse des Gemein- s . : 3- 2§; ! 
wohls zu begrüßenden neuen Einrichtung auf die Dauer sichere. und das sind gerade die gefährlicheren, eine genaue Be- 
zestellt werden foll. obachtung und Sammlung der einzelnen Fälle notwendig 
tigt Faudel ettreteugen my! Y:: Hess sein, um ein erdrückendes Beweismaterial gegen sie zu 
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fuhuuq e. t tlseu i: rt 1os Die GH NL c eù haben. In dem erwähnten Bericht wird die Aufmachung 
Verbandes der deutschen gemeinnütigen und unparteiischen Rechts- Der Betriebe in treffender Weise dargestellt. 
auskunftsstellen befindet sich in Lübeck, Parade 1 (Geschäftsftihrer : Es ist sehr wichtig, daß zur Sammlung der Fälle bei 
Rat Dr. Link, Lübeck; Bankkonto: Commerzbank Lübeck)." der Zentralstelle jeder nur irgendwie Beteiligte oder 
Ebenso hat auch der Minister des Innern durch eine Interessierte beiträgt. In erster Linie sind es natürlich 
Verfügung vom 5. Juli 1913 die Polizeipräsidien zur die Betrogenen selbst, die das einivandfreiesste Material 
Unterstügung der Zentralstelle durch folgenden Erlaß liefern können. Sie sollten sich nicht scheuen, der Zentral- 
angewiesen : stelle oder einer Rechtsauskunftssstelle ihren Fall aus- 
„Der Verband der deutschen gemeinnützigen und unparteiischen führlich darzulegen. Selbst wenn die Mitteilung mit dem 
Rechtsauskunftsstellen hat eine Zentralstelle zur Bekämpfung der Wunsche der vertraulichen Behandlung geschieht, wird Jie 
Schwindelfirmen errichtet, über deren Organisation und Tätigkeit der Zentralstelle für die Beurteilung der Firma und die 
der Runderlaß des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom sich hieraus ergebenden Maßnahmen außerordentlich 
L;: d. J., 111 9204, 12/1Tb 1012, 13, das Nähere ergibt. jyertvoll sein. Die Rechtsauskunftsstellen pflegen der von 
Die Wirksamkeit der Zentralstelle berührt sich mit den Aufgaben : h y . ; 
der Polizeibehörden. Die Zentralstelle ist daher auf Grund des von ihnen begründeten Zentrale das reichhaltigste Material zu 
ihr gesammelten Materials in der Lage, den Polizeibehörden wert- liefern. Hier verkehrt der ratsuchende minderbemittelte 
volle Auskünfte zu erteilen. Umgekehrt ist die Zentralstelle zur Mittelstand, auf den es die Schwindelfirmen in erster Linie 
wirksamen Erfüllung ihrer Aufgaben auf die Unterstützung der abgesehen haben, und hier ist er auch am leichtesten geneigt 
Polizeibehörden durch Erteilung von Auskünften angewiesen. ; t . f ! 
Der gegenseitige Austausch der gesammelten Erfahrungen liegt sein bedrängtes Herz auszuschütten. Aber auch die Inter- 
also in beiverseitigem Interesse. Ich ersuche Euere Hochgeboren essenvertretungen des Handels und Handwerks, 
(Hochwohlgeboren) daher auch meinerseits, den nachgeordneten die Handels-, Geiwerbe- und Handwerks- 
Polizeibehörden zu empfehlen, in geeigneten Fällen die Hilfe der kammern ferner die Innungen und sonstigen 
Zentralstelle in Anspruch zu nehmen, sowie der Zentralstelle die [ !: ; ; j " 
von ihr gewünschten Auskünfte zu erteilen, soweit nicht einer Mit- Fachvereinigungen sollten es nicht versäumen, 
teilung der zur Kenntnis der Polizeibehörden gekommenen Tat- ihnen zur Kenntnis gelangende Fälle der Zen- 
sachen im Einzelfall Bedenken entgegenstehen. Die Auskunfts- trale mitzuteilen. 
erteilung hat gebührenfrei zu erfolgen.“ Der angezogene Erlaß des preußischen Handels- 
Auch von anderen Bundesstaaten wurde der Zentral- ministers wendet sich unter anderem an die Handels- 
stelle für Schwindelfirmen gebührende Aufmerksamkeit zu- vertretungen und empfiehlt ihnen die Unterstützung der 
gewandt. So weisen die Königl. Sächs. Ministerien des Zentrale. Es könnte hiernach den Anschein erwecken, als 
Innern und der Justiz durch Erlasse vom 17. März und ssei das Handwerk an dieser Frage nicht interessiert. Diese 
18. August 1914, auf die Bedeutung der Zentralstelle hin. Folgerung trifft aber, wie noch näher ausgeführt werden 
Ferner wird in Verfügungen der Hessischen Ministerien wird, nicht zu. Wenn in dem Erlaß das Handwerk über- 
vom 12. und 23. Januar 1914, in bayrischen Erlassen gangen wird, so mag das daran liegen, daß die Ver- 
vom 28. Oktober und 5. Dezembrr 1913. in vadischen tretungen des Handwerks erst verhältnismäßig spät den 
Erlassen vom 3. April und 7. Mai 1914 und in würt- Bestrebungen des Verbandes der deutschen gemein- 
tembergischen Erlassen vom 19. Mai und 26. Juni 1914 nützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen die 
die Unterstützung der Zentralstelle angelegentlichtt eme gebührende Aufmerksamkeit zugewandt haben, während 
pfohlen. Auch das Reich bekundet sein Interesse durch der Deutsche Handelstag bereits in einer Aussschußsitzung 
Gewährung eines jährlichen Zuschusses. im Dezember 1911 sich mit der Frage der Bekämpfung 
Die Aufgabe der Zentralstelle besteht, wie ihr der Schwindelfirmen befaßt hat. Ein Anschluß des 
erster Bericht ausführt, in der Bekämpfung der Schwindel- Deutschen Handelstages an die Zentralstelle durch Erwerb 
firmen, d. h. der Firmen, die durch ihre Vertreter ent- der Mitgliedschaft beim Verbande der Deutschen gemein- 
weder minderwertige oder wertlose Veistungen unter der nützigen und unparteiischen Rechtsauskunftsstellen er- 
Vorspiegelung eines besonders günstigen Angebots zu folgte damals zwar nicht, es wurde aber in einer Re- 
unangemessenen Preisen anbieten oder überhaupt mit solution der Sympathie für die Bestrebungen des Ver- 
unlauteren Mitteln Geschäftsabschlüsse zu erzielen suchen. bandes Ausdruck gegeben und den Mitgliedern enge 
Hierzu ist es vor allem erforderlich, das Übel zu erkennen; Fühlungnahme mit den Rechtsauskunftsstellen ihres 
die Zentralstelle muß deshalb zunächst den Schwindel- Bezirks und dem Verbande empfohlen. 
charakter der Firmen festzustellen suchen. Häufig ist es Neben dem allerdings weitgehenden Interesse des 
schon rein äußerlich leicht erkennbar, mit welcher Art Handels, insbesondere des Kleinhandels, ist auch das 
von Geschäftsleuten man es zu tun hat, der unlautere Handwerk lebhaft an der Frage beteiligt. Das gesamte 
Charakter geht schon aus der ganzen Form des Betriebes Kleingewerbe sowie die weniger bemittelten Kreise der 
hervor. Auch mit raffinierteren Mitteln arbeitende Bevölkerung, bei denen Erwerb und Erssparnis eine aroße 
Schwindler vermögen die äußeren Kennzeichen oft nur Reolle spielen, kurz, der ganze Mittelstand wird durch die 
schwer zu verbergen, weil das Ziel bei den verschiedenen Unredlichkeiten der Schwindelfirmen arg betroffen. Eine 
Arten dieser Firmen ja dasselbe ist, nämlich einem breite Grundlage ist es also, auf der die Bekämpfung der 
wenig urteilsfähigen Publikum Sand in die Augen zu Schwindelfirmen aufgebaut werden muß, und es ist nicht 
strenen. Diese Firmen sind natürlich nicht so leicht mehr ein Privatinteresse einzelner Kreise, sondern ein 
zu überführen, wie die kleinen, meist aus kleinsten öffentliches Interesse, das eine Befreiung von dem Miß- 
Verhältnissen sammenden Schwindler, auf deren plumpe tand dringend fordert. Wie aus den erwähnten Erlassen 
Anpreisungen dennoch zahlreiche Personen hineinfallen. ersehen werden kann, haben die Bestrebungen der Zentral-
	        
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