Full text: Finanzwissenschaft

D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 345 
hältnisse; auch das Übel kann eintreten, daß in Staaten mit heftigen 
politischen Kämpfen und Parteileidenschaften bei Umlegung der 
direkten Steuern große Ungerechtigkeiten begangen werden; b) der 
Druck der direkten Steuern wird unmittelbar gefühlt, namentlich 
wenn der Staat sich größere Einnahmen sichern will; c) da die 
direkten Steuern mehr das durchschnittliche, als das faktische Ein- 
kommen aufsuchen, können sie oft unerträglich werden; d) die 
direkten Steuern zeigen bei größerer Beständigkeit eine geringere 
HKllastizität und folgen weniger den Schwankungen des Volkswohl- 
standes; e) die direkten Steuern sind weniger geeignet zur Erfassung 
der geringern Steuerkräfte; f) die direkten Steuern sind nicht ge- 
eignet zur Erfassung sporadischer Einkommen; g) sie sind weniger 
geeignet zur Besteuerung von im Inlande lebenden Ausländern. 
4. Charakter der indirekten Steuern. Ausgehend von 
der Tatsache der Besteuerung, sind indirekte Steuern jene, .welche 
abgesehen von dem Steuersubjekt, die Steuerzahlung mit der Pro- 
duktion, Zirkulation oder Konsumtion eines Gegenstandes in Ver- 
bindung bringen. Bei diesen Steuern ist also fast gänzlich die Tat- 
sache verdunkelt, daß die Grundlage der Besteuerung das sittliche 
Verhältnis ist, das zwischen dem Staate und den Staatsbürgern be- 
steht; der staatsbürgerliche Charakter der Steuer kommt nicht zum 
Ausdruck. Die Besteuerung wird zu einem unbewußten Prozeß. Un- 
leugbar hat das seine Vorteile. „I/’art de cacher aux hommes ce qui 
leur deplait, n’est pas un art & dedaigner. L’imagination fait des 
malheureux comme la r&alit&; peut-etre möme la liste des premiers 
est la plus grande“ (Necker). Andererseits ist aber auch nicht 
zu leugnen, daß zwischen dieser Steuerart und den direkten Steuern 
eine weite Kluft besteht. Würde es nicht ein Lächeln hervorrufen, 
wenn jemand in ein Bierlokal eintreten würde und das damit moti- 
vieren wollte, er gehe Steuern zahlen? Daß auch dem Staate dieser 
Akt zugute kommt, ist nur bitterer Zwang, der Impuls zur Aus- 
gabe stammt aus anderem Boden. Die indirekten Steuern würden 
kaum jemals die Staatsbürger zur Steuerpflicht erziehen; denn die 
Steuerzahlung kommt nicht zum Bewußtsein, insoweit dies doch 
erfolgen würde, wird die ethische Auffassung verwirrt, da die Prä- 
sumtion entstehen könnte, daß die Genußsucht, die Verschwendung 
im Interesse des Staates liege, denn je größer diese, desto größer 
ist das Einkommen des Staates. Es kann darum nicht wunder- 
nehmen, wenn einzelne Schriftsteller (so auch Vo cke) die indirekten 
Steuern nicht als eigentliche Steuern anerkennen wollen, wie dies 
auch seinen Ausdruck in der Unterscheidung von Steuern und Auf- 
lagen, Aufschlägen, findet. Die direkte Steuer bezieht sich auf die
	        
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