D. I. Abschnitt. Direkte und indirekte Steuern. 345
hältnisse; auch das Übel kann eintreten, daß in Staaten mit heftigen
politischen Kämpfen und Parteileidenschaften bei Umlegung der
direkten Steuern große Ungerechtigkeiten begangen werden; b) der
Druck der direkten Steuern wird unmittelbar gefühlt, namentlich
wenn der Staat sich größere Einnahmen sichern will; c) da die
direkten Steuern mehr das durchschnittliche, als das faktische Ein-
kommen aufsuchen, können sie oft unerträglich werden; d) die
direkten Steuern zeigen bei größerer Beständigkeit eine geringere
HKllastizität und folgen weniger den Schwankungen des Volkswohl-
standes; e) die direkten Steuern sind weniger geeignet zur Erfassung
der geringern Steuerkräfte; f) die direkten Steuern sind nicht ge-
eignet zur Erfassung sporadischer Einkommen; g) sie sind weniger
geeignet zur Besteuerung von im Inlande lebenden Ausländern.
4. Charakter der indirekten Steuern. Ausgehend von
der Tatsache der Besteuerung, sind indirekte Steuern jene, .welche
abgesehen von dem Steuersubjekt, die Steuerzahlung mit der Pro-
duktion, Zirkulation oder Konsumtion eines Gegenstandes in Ver-
bindung bringen. Bei diesen Steuern ist also fast gänzlich die Tat-
sache verdunkelt, daß die Grundlage der Besteuerung das sittliche
Verhältnis ist, das zwischen dem Staate und den Staatsbürgern be-
steht; der staatsbürgerliche Charakter der Steuer kommt nicht zum
Ausdruck. Die Besteuerung wird zu einem unbewußten Prozeß. Un-
leugbar hat das seine Vorteile. „I/’art de cacher aux hommes ce qui
leur deplait, n’est pas un art & dedaigner. L’imagination fait des
malheureux comme la r&alit&; peut-etre möme la liste des premiers
est la plus grande“ (Necker). Andererseits ist aber auch nicht
zu leugnen, daß zwischen dieser Steuerart und den direkten Steuern
eine weite Kluft besteht. Würde es nicht ein Lächeln hervorrufen,
wenn jemand in ein Bierlokal eintreten würde und das damit moti-
vieren wollte, er gehe Steuern zahlen? Daß auch dem Staate dieser
Akt zugute kommt, ist nur bitterer Zwang, der Impuls zur Aus-
gabe stammt aus anderem Boden. Die indirekten Steuern würden
kaum jemals die Staatsbürger zur Steuerpflicht erziehen; denn die
Steuerzahlung kommt nicht zum Bewußtsein, insoweit dies doch
erfolgen würde, wird die ethische Auffassung verwirrt, da die Prä-
sumtion entstehen könnte, daß die Genußsucht, die Verschwendung
im Interesse des Staates liege, denn je größer diese, desto größer
ist das Einkommen des Staates. Es kann darum nicht wunder-
nehmen, wenn einzelne Schriftsteller (so auch Vo cke) die indirekten
Steuern nicht als eigentliche Steuern anerkennen wollen, wie dies
auch seinen Ausdruck in der Unterscheidung von Steuern und Auf-
lagen, Aufschlägen, findet. Die direkte Steuer bezieht sich auf die