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Die Lage der Bauern Hatte [id zwar dur die Aufhebung der
Beibeigen]haft nicht unwejentlid gegen den früheren abhängigen Zu:
itand gebejjert, aber die erwarteten gün/tigen Folgen der Reform,
der erhoffte allgemeine wirt|Hhaftlide Auffjdwung in der Bauernidhaft
jtellte ih aud) nicht entfernt im erwarteten Umfange ein. Neben der
fulturellen und geiftigen Rüdjtändigieit der rujjijdhen Bauern, der die
ibm gefghenkte Freiheit nicht auszunukHen verftand, Irugen daran wohl
die Dielen Mängel des Gejekes, das den Bauern die Freiheit [Henkte,
die Hauptihuld. Und als einer der verhängnisvolljten diejer Fehler,
der jegliden wirtjdHhaftliden Fortjhritt hHemmte, erwies fi) die Bei-
behaltung der Mirverfalfunng.
Es ift eine alte Erfahrung, dak der Pächter, der das gepachtete
Land jederzeit wieder verlieren kann, diefem viel weniger Liebe und
Sorgfalt widmet, als der Eigentümer dem ihm zu erblidem Eigentume
gehörenden Hofe. Denn während lekterer von dem Bewukßtjein durch-
drungen ift, daß alle Berbefferungen, die er feinem Lande zukommen
[äbt, im oder feinen Kindern zugute fommen werden, hat der ächter
nur das einzige Beitreben, fo viel wie möglid aus dem gepadcteten
Lande Herauszuziehen, ohne an die Erhaltung der Ertragsfähigfeit
zu denken. Denn Landwirtfhaftlide Bodenverbejjerungen maden [id
immer erft im Verlaufe vieler Jahre bezahlt. In der Lage eines
Pächters, dem fein Land jederzeit wieder genommen werden Iann,
war aber audy in der Megel jedes Mitglied einer Feldgemein|daft,
denn durh Mehrheitsbejhluk konnte eine Umteilung herbeigeführt und
jein Land ihm entzogen und einem anderen Gemeindemitglied 3ZUge-
teilt werden. Wenn aud) die Umteilungen nad) der Aufhebung der
Leibeigen[Haft bedeutend feltener vorkfamen, als vorher und als im
allgemeinen angenommen wird, fo [Hwebte diefe Möglichteit doc immer
wie ein Damoflesfhwert über dem Haupte eines jedes |trebjamen und
tüchtigen Bauern und drohte ihn um die Früchte feiner, auf die Ver-
beiferung fJeines Anteillandes verwandten Arbeit zu bringen.
Einen weiteren, jehr wefjentliden Nachteil der Mirverfajjung bil»
dete die weitgehende Gemengelage und der damit zujammenhängende
jtrenge Flurzwang. Bei jegliden Umteilungen des Gemeindelandes
ging das Befjtreben dahin, allen anteilsberecdhtigten Mitgliedern ber
Gemeinde nit nur glei viel Land, fondern aud) foldjes von mög-
[ichjt gleider Befdhaffenheit zu geben. Die Folge war Häufig die,
daß jedes Feld von gleidmäkiger Bodenbejhaffenheit und Kultur
in fo viele Teile geteilt wurde, wieviel Anteilsberechtigte die Gemeinde
zählte, und daß der einzelne Bauer feinen Anteil in unzähligen win-
zigen, weit auseinanderliegenden Zwergparzellen erhielt. Daher das
Bild, das man in Rukland fo häufig beobadten Konnte — die in
idmale lange Streifen geteilten Felder. Die Nachteile diejfer Boden-
Die mirtidHaftlidhe Zukunft des Oltens >