Full text: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

Die Verstaatlichung der Bergwerke. 
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„Berlin, 17. November 1891. 
Meiner Zusage gemäß teile ich dem Vorstande in bezug auf 
das Resultat der auf Grund meines vertraulichen Erlasses an 
die Handelskammern von Westfalen und der Rheinprovinz vom 
2. Februar d. J. veranlaßtenErhebungen folgendes ergebenst mit 
1. Der gegen einzelne Zechen erhobene Vorwurf, daß sie den 
Wagenmangel lediglich vorgeschoben hätten, um sich ihren ver 
tragsmäßigen Verpflichtungen zu entziehen, ist durch die an 
geführten Tatsachen nicht erwiesen worden. Ich halte denselben 
für unbegründet. 2. Die weitere Behauptung, daß im Beginn 
dieses Jahres zeitweise das Ausland mehr Kohlen erhalten habe, 
als das Inland, ist zwar tatsächlich zutreffend, ich nehme aber 
als festgestellt an, daß ein Vorwurf gegen die Zechenver 
waltungen hieraus nicht abgeleitet werden kann, weil die Ur 
sachen in Verhältnissen liegen, die die Zechen nicht herbei 
geführt haben und nicht ändern konnten. (Wie der Bergbau 
liche Verein in seiner Eingabe bemerkt, sei das hauptsächlich, 
auf die vertragsmäßigen Sonderzüge nach dem Auslande zurück 
zuführen , deren regelmäßige Beladung auch in der Verkehrs 
stockung im vorigen Winter ihres Wissens die Eisenbahn 
behörden verlangt hätten). 3. Ebenso ist die Behauptung 
tatsächlich zutreffend, daß an vielen Absatzorten des Aus 
landes rheinisch-westfälische Kohlen billiger verkauft worden 
sind als im Inlande. Wenn der Vorstand in der Eingabe vom 
18. Juli d. J. die Berechtigung zu diesem Verfahren aus der Not 
wendigkeit ableitet, den Preis der Kohlen in ausländischen 
Absatzgebieten nach den Konkurrenzpreisen dieser zu gestalten 
wenn Wohlderselbe glaubt, darauf aufmerksam machen zu 
müssen, daß es . jeder Industrie und jedem einzelnen Gewerbe 
treibenden freistehe, seine Preise für das Ausland und für das 
Inland beliebig zu gestalten, daß auch die Kohlenindustrie 
sich jederzeit diese Freiheit Vorbehalten müsse, so lange 
sie Gegenstand privater geschäftlicher Unter 
nehmungen ist, so will ich dieser Auffassung an sich 
die Berechtigung nicht absprechen. Anderseits muß ich aber 
für die Staatsregierung das Recht und die Pflicht in Anspruch 
nehmen, durch die ihr zur Verfügung stehenden Mittel für 
Hebung und Förderung der einheimischen Gewerbetätigkeit 
und jedes ihrer einzelnen Zweige zu sorgen und dieselbe vor 
Gefährdung ihrer Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit nach 
Möglichkeit zu bewahren. In Anerkennung dieser Pflicht hat 
unter anderm die Staatsregierung auf Andrängen der Kohlen 
industrie Maßnahmen zugunsten ihrer Absatzverhältnisse und 
der Preisgestaltung ihrer Produkte zur Einführung gebracht. 
Die Anführung des Vorstandes, daß eine Einwirkung auf dm 
Industrie hinsichtlich der Preisgestaltung von seiten der König 
lichen Staatsregierung bisher noch nicht versucht worden ist,-
	        
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