Full text : Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

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Die  Wohnungsfrage.

Betreffs  der  Hypotheken  treten  wir  auch  hier  für  unkündbare ­
  Hypotheken  mit  Amortisationsmöglichkeit  ein,  da  die
Kündbarkeit  besonders  in  schwierigen  Zeiten,  wie  wir  sie
ja  jetzt  erleben,  mit  großen  Gefahren  verbunden  sind.
Freilich  wird  bei  der  Verstaatlichung  des  Kredits  die  Beleihungsgrenze ­
  stark  herabgedrückt  werden;  aber  dieser
Übelstand  wird  in  Zukunft  dadurch  mehr  als  ausgeglichen,
werden,  daß  die  Käufer  eines  Hauses  infolge  der  verbesserten
wirtschaftlichen  Grundlage  aus  eigenem  Vermögen  größere
Anzahlungen  machen  können,  ferner  auch  dadurch,  daß  die
Bodenwerte  gewaltig  sinken  werden.
—  Als  ein  Fortschritt  erscheint  uns  die  Übertragung  der
Grundsteuer  an  die  Gemeinden,  während  man  die  Gebäudesteuer, ­
  welche  die  Baulust  und  die  Ausdehnung
der  Räume  beschränkt,  hätte  fallen  lassen  sollen.  Betreffs
der  Grundsteuer  wird  es  die  Aufgabe  der  Gemeinden  sein,
sie  zu  einer  wirklichen  Grundrentensteuer,  sowohl  für  ländlichen ­
  als  städtischen  Boden,  auszubilden.  Und  wir  stehen
nicht  an,  zu  erklären,  daß  wir  die  gerechte  Veranlagung
der  Grund-  resp.  Grundrentensteuer  in  Staat  und  Gemeinden
für  einen  Kernpunkt  der  politischen  und  sozialen  Kämpfe
der  Zukunft  betrachten.  Daher  leuchtet  ein,  daß  das  Volk
mit  mehr  Bewußtsein  an  solchen  Fragen  teilnehmen  muß,
damit  die  Durchführung  derartiger  Reformen  nicht  im  Sinne
interessierter  Cliquen  erfolgt.  Wir  halten  eine  totale  Überweisung ­
  der  Grundsteuer  an  die  Gemeinden  nicht  für
wünschenswert,  sondern  empfehlen  einen  Modus,  welcher
dem  Staate  wenigstens  einen  Bruchteil  als  unverbrüchliches
Zeichen  der  staatlichen  Oberhoheit  über  Grund  und  Boden
überläßt.  Außerdem  werden  die  durch  die  bisherige  Entwicklung ­
  der  Dinge  herbeigeführten  Unterschiede  im  relativen
Werte  des  Grund  und  Bodens  noch  lange  bestehen  bleiben,
so  daß  eine  ausgleichende  Mithilfe  des  Staates  nach  dieser
Richtung  notwendig  bleibt.  Das  endliche  Ziel,  dem  lang-
            
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