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Capitalistengesellschaft noch das billigste Mittel sei, sich
ihrer zu entledigen.
Untersuchen wir also, ob der Rückkauf ausführbar
sein würde, wenn wir den Capitalisten das zubilligen, was
die belgische Verfassung eine „gerechte und vorher fest
zusetzende Entschädigung“ nennt.
§ 2.
Die Expropriation mit Entschädigung.
Expropriationen mit Entschädigung führen auch die
heutigen Verwaltungen durch, wenn sie z. B. eine Eisen-
bahnconcession zurückkaufen.
Der Staat borgt die nötigen Summen, um den Rück
kauf durchzuführen, und die expropriierten Capitalisten
empfangen im grossen und ganzen den Gegenwert für
das, was sie aufgeben. In den meisten Fällen übersteigt
sogar die Entschädigung, die man ihnen zahlt, den Wert
der Güter, die in den allgemeinen Besitz übergehen ; aber
nehmen wir selbst an, dass das nicht geschehe und dass
der Rückkauf unter normalen Umständen durchgeführt
werde, so sieht man doch leicht ein, dass eine derartige
Enteignung keineswegs das Problem der Unterdrückung
des arbeitslosen Einkommens lösen würde.
Man hebt zwar die Dividende der Actionäre auf,
giebt ihnen dafür aber Staatsrenten. Man vermehrt zwar
den collectiven Besitz, steigert aber auch in gleichem
Masse die öffentliche Schuld. Darüber sagt Einet in einer
interessanten Broschüre : „Diejenigen, die Anleihe machen,
um einen nationalen Besitz zu schaffen, handeln gegen
das Interesse der Allgemeinheit und zum Vorteil der
Capitalisten, solange diese ihre Zinsen erhalten. Sie kaufen
ihnen ihre Güter zu einem höheren Preise ab, als sie
sie selbst gekostet haben, und belasten den Staat mi:
Unternehmungen, die in sehr vielen Fällen nicht so viel